Stadt hat geerbt: Mandatsträger beraten über Verwendung


Mit Beschlussfassung des Magistrates wurde das Erbe angenommen. Das Amtsgericht übersendete im Juni 2023 einen auf die Stadt Eppstein lautenden Erbschein. „Wir sind für das Einsetzen als Alleinerbin sehr denkbar,“ so Bürgermeister Alexander Simon.

In der Folge wurde der Nachlass gesichtet und zusammengetragen. Es galt diverse Sachverhalte zu klären und Verträge abzuwickeln. Wertgegenstände wurden bewertet und zum Teil veräußert. Bilder und Gemälde wurden zum Teil Sammlungen zur Verfügung gestellt. So ging ein Gemälde nach Lorsch am Rhein, ein Werk erhielt die Stadt Hofheim und dem Main-Taunus-Kreis wurden 15 Kunstwerke übergeben. In den Bestand des Stadt- und Burgmuseums Eppstein wechselten ebenso einige Werke. Kleidungsgegenstände wurden Kleidersammlungen überlassen. Zur Erbmasse gehören Geldmittel in Höhe von rund 1.400.000 Euro und eine Wohnung mit Keller und Stellplatz in einer Wohnanlage im Stadtteil Ehlhalten. Die Wohnung wird die Stadt entsprechend des Wunsches der Erblasserin veräußern. Der Wert der Wohnung wird noch vom Ortsgericht Ehlhalten geschätzt. Danach soll ein Veräußerungsverfahren mit folgenden Eckpunkten beginnen: bei den Bewerbungen/Geboten sind der Kaufpreis mit 80 Prozent und ein Nutzungskonzept mit 20 Prozent anzusetzen. Die endgültige Veräußerung ist der Stadtverordnetenversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Dies wird erst im Jahr 2024 geschehen.

Die Verwendung der Geldmittel ist testamentarisch nicht geregelt. Die Erblasserin hat nicht niedergeschrieben, wie dieser Teil des Erbes zu verwenden ist. Zu beachten sind jedoch diverse finanztechnische und kommunalverfassungsrechtliche Vorgaben. Der Haupt- und Finanzausschuss trifft sich zu einer Sondersitzung, um zu beraten, wie die 1,4 Millionen Euro verwendet werden sollen. Hierzu soll es einen „ausgewogenen Vorschlag“ des Magistrates geben. Die Sitzung findet am Mittwoch, 18. Oktober, um 19:30 Uhr im Rathaus I in Vockenhausen statt.