Bauen und Planen

BAUEN UND PLANEN

Der Bebauungsplan ist das Hauptinstrument zur Gestaltung der gemeindlichen Planungshoheit. Er wird als Satzung erlassen (§ 10 BauGB) und enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung.

Im Bebauungsplan werden mögliche bauliche Nutzungen von allen Grundstücken, die in seinem Geltungsbereich liegen, bestimmt. Festgesetzt wird zum Beispiel, ob auf einem Grundstück ein Wohnhaus, ein Bürogebäude oder ein Gewerbebetrieb (Art der baulichen Nutzung) gebaut werden darf. Außerdem trifft der Bebauungsplan Aussagen darüber, wie hoch neue Gebäude sein dürfen, welche Grundflächen sie haben dürfen und welchen Umfang Freiflächen auf Baugrundstücken haben (Maß der baulichen Nutzung).


Rechtskräftige Bebauungspläne

Informationen für Architekten und Planer zum Thema Starkregen

Bei der Planung eines Hauses ist es wichtig, Starkregenereignisse zu berücksichtigen, um Schäden zu vermeiden. Dies beinhaltet sowohl bauliche Maßnahmen als auch die Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten. Durch eine sorgfältige Planung können Risiken minimiert und die Sicherheit des Gebäudes erhöht werden. Die Stadt Eppstein stellt für bessere Orientierung und Risikoabschätzung die Starkregen Gefahrenkarten zur Verfügung. https://www.eppstein.de/de/rathaus-politik/aktuelles/aktuelles-und-pressemitteilungen/starkregen-gefahrenkarten/

Auch ein klimaangepasstes Bauen zur Vorsorge gegen die Auswirkungen der Klimaveränderung ist von größter Bedeutung. Als Unterstützung für die ersten Schritte kann dabei u.a. unsere Info Broschüre, mit der Zusammenfassung der möglichen Starkregen Schutzmaßnahmen und der bei Gebäude zu berücksichtigende Hinweise, dienen.  

Weitere, ausführliche Informationen finden Sie auch auf:
https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2018/leitfaden-starkregen

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Satzungen

Hessisches Gesetz zum Schutz der Natur und zur Pflege der Landschaft