Waschbären im Garten - was tun?


Vor diesem Hintergrund kommt präventiven Maßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Durch die konsequente Vermeidung von Nahrungsangeboten, die Sicherung potenzieller Unterschlupfmöglichkeiten sowie die regelmäßige Kontrolle gefährdeter Bereiche kann das Ansiedlungs- und Schadensrisiko wirksam reduziert werden.

Die Zusammenarbeit von Grundstückseigentümern, Jagdausübungsberechtigten und zuständigen Behörden bildet dabei eine wesentliche Grundlage für ein nachhaltiges Wildtiermanagement.

Die Stadt Eppstein rät Grundstückseigentümern, Nahrungsquellen zu reduzieren, die Mülltonnen zu verschließen, Fallobst aufzusammeln und den Kompost zu sichern. Ferner sollte man Dachluken und  Fassadenöffnungen verschließen und Bewegungsmelder, Beleuchtung und Abschreckungssysteme installieren. Hat sich ein Waschbär eingenistet, wird geraten, einen Schädlingsbekämpfer oder Wildtierberater einzuschalten und Kontakt zu Jagdpächtern und Behörden zu suchen. Für Meldungen von Auffälligkeiten, Hinweise auf Waschbärenvorkommen im öffentlichen Raum oder ordnungsrechtliche Fragestellungen können das Ordnungsamt oder die Stadtplanung kontaktiert werden. Ansprechpartnerin im Fachbereich Sicherheit und Ordnung ist Carmela Schneider unter 06198/ 305-137 oder carmela.schneider@eppstein.de und im Fachbereich Stadtplanung und Umwelt Thomas Oelmann unter 06198 305-162 oder thomas.oelmann@eppstein.de

Weitere Informationen finden sich in der Broschüre „Waschbär in Haus und Hof! Wie ist die Rechtslage?“, erhältlich im Rathaus I, Hauptstraße 99, 65817 Eppstein, im Bürgerbüro der Stadt Eppstein, Am Stadtbahnhof 1, 65817 Eppstein oder als Download unter https://ljv-hessen.de/wp-content/uploads/2024/01/Waschbaer_in_Haus_und_Hof.pdf