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Damit kommt es zur Verkehrsfreigabe des bisher gesperrten Bereichs. Aktiviert wird gleichzeitig die Teilsperrung der Kreuzung Bundesstraße 455 / Lorsbacher Straße / Burgstraße West. An diesem neuen Abschnitt 5a wird bis einschließlich 12. August gearbeitet, auch am Samstag wird die Baufirma vor Ort sein.
Nach den Vollsperrungen geht es mit kleineren Beschränkungen weiter
Die gute Nachricht: mit Beendigung des Bauabschnitts 5a wird es zu keiner Vollsperrung der B 455 im Jahr 2026 in Eppstein mehr kommen. Ab dem 13. August werden die Arbeiten im Bauabschnitt 5b in mehreren Phasen fortgeführt. Hier wird der Bereich zwischen der Burgstraße Ost und der Fischbacher Straße saniert.
Viel Flexibilität wird von allen abverlangt. Der zeitliche Ablauf und die Fahrbeziehungen werden sich mehrfach verändern und stetig angepasst werden:
Teilweise wird es dabei keine Beschränkungen bei den Fahrbeziehungen geben und teilweise wird es Einschränkungen bei Zu- und Ausfahrten bei Seitenstraßen der Bundesstraße geben. Hiervon betroffen sind die Burgstraße (Ost), der Münsterer Weg, die Staufenstraße und die Fischbacher Straße. Zeitweise wird dabei das Ausfahren nur in eine Richtung möglich sein, teilweise wird auch die Zufahrt von der Bundesstraße in die Seitenstraße nur aus einer Fahrtrichtung gestattet. Beim Münsterer Weg plant HessenMobil eine temporäre Vollsperrung. In dieser Zeit wird das Ein- und Ausfahren leider nicht möglich sein.





Die Übersicht der aktuellen Fahrbeziehungen wird weiterhin auf der Startseite unserer Website zur Verfügung gestellt.
Fahrrad-Piktogramme anstelle des Schutzstreifens
Der vor der Sanierungsmaßnahme auf der Bundesstraße in eine Fahrtrichtung aufgebrachte Schutzstreifen für Fahrradfahrer wird nicht zurückkehren.
Dafür werden alle 80 Meter (beidseitig) Fahrrad-Piktogramme auf die Straße aufgetragen werden, die auf den Radverkehr hinweisen und die Aufmerksamkeit erhöhen sollen.
Zuvor war die Stadt Eppstein von der Stadtverordnetenversammlung dazu beauftragt worden, dieses Thema noch einmal zu forcieren. Beschlossen wurde, dass der Magistrat mit den zuständigen Behörden noch einmal erörtert, ob der einseitig vorhandene Schutzstreifen für Radfahrerinnen und Radfahrer erhalten bleiben kann und, sofern dies nicht der Fall sein sollte, zu prüfen, welche anderweitigen Maßnahmen es geben kann, um die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in diesem Bereich zu erhöhen.
Aus Platzgründen könne es nicht zur Anlage von zwei Schutzstreifen auf der Bundesstraße kommen. Hinsichtlich einer erneuten Schaffung nur eines Schutzstreifens sehen die zuständigen Behörden Probleme und haben Bedenken: Der Schutzstreifen generiere keine ausreichende Sicherheit für die Radfahrerinnen und Radfahrer, weil dieser zu schmal sei und es zu gefährlichen Überholvorgängen komme.
Innerorts gilt ein Mindestabstand für Überholvorgänge von 1,50 Metern.
