Rad- und Gehweg Bremthal – Wildsachsen: jetzt besteht Baurecht


Für dieses Projekt besteht nun Baurecht. „Es wurde ein weiterer wesentlicher Meilenstein erreicht,“ so Simon. Für das Vorhaben wurde jetzt das erforderliche Baurecht geschaffen. Mit Schreiben der Landesstraßenbaubehörde HessenMobil wurde festgestellt, dass für das Bauvorhaben weder ein Planfeststellungsverfahren noch eine Plangenehmigung durchgeführt werden müssen. Mit dem Entfall von Planfeststellung und Plangenehmigung ist das Baurecht für den Rad- und Fußweg geschaffen. Grundlage hierfür sind § 33 Hessisches Straßengesetz (HStrG) in Verbindung mit § 74 Absatz 7 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG). Im Rahmen des Verfahrens wurden sämtliche beteiligten Fachbehörden und Träger öffentlicher Belange beteiligt. Unter anderem wurden die Einvernehmen der Unteren Naturschutzbehörde und der Unteren Wasserbehörde des Main-Taunus-Kreises, der Stadt Eppstein, des Polizeipräsidiums Westhessen sowie weiterer Fachbehörden hergestellt. Direkt gebaut werden kann selbstverständlich noch nicht: die weiteren Schritte umfassen den Abschluss der noch laufenden vorbereitenden Verfahren sowie die Vorbereitung der Ausschreibung und Baudurchführung. Aufgabe der Stadt Eppstein ist es, die Ausführungsplanung zu erstellen. Diese Arbeiten sollen in 2027 beendet sein. Sodann ist das Land Hessen in der Verantwortung.

 

Die Verbesserung der Fuß- und Radwegeführung und -verbindung innerhalb und zwischen den beiden Städten Hofheim und Eppstein und hier den Stadtteilen Wildsachsen und Bremthal ist ein seit Langem bestehender und übereinstimmender Wunsch der Städte Eppstein und Hofheim am Taunus sowie der Bürgerschaft und aller politischen Gremien. Mit dem Bau einer solchen rund 2,8 Kilometer langen Fuß- und Radwegeverbindung soll eine durchgängige Verbindung hergestellt und damit die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbessert werden. Die Trägerschaft für die Umsetzung, also den Bau des Weges, liegt beim Land Hessen. Bei der Wildsächser Straße handelt es sich bekanntlich um eine Landesstraße. Dem Magistrat ist die Umsetzung des Projektes ein wichtiges Anliegen. Es wurde eine Verwaltungsvereinbarung in dieser Angelegenheit mit dem hier zuständigen Land Hessen abgeschlossen und seitdem wird das Vorhaben im Auftrag der Stadt Eppstein bei Kostenerstattung durch das Land vorangetrieben. Ende 2022 wurde einer Vorzugsvariante zugestimmt. Diese Entscheidung war Grundlage für die weiteren Planungsschritte. Es fanden mehrere Umweltanalysen statt. Im Frühjahr 2025 wurde die Entwurfsplanung beschlossen. Die Stadt hat im Mai 2026 einen Umlegungsbeschluss zur Sicherung aller notwendigen Grundstücke entlang der Wildsächser Straße gefasst.

 

Sammeldokument zur Entwurfsplanung des Rad- und Gehweges Bremthal – Wildsachsen:

https://www.eppstein.de/de/rathaus-politik/aktuelles/aktuelles-und-pressemitteilungen/entwurfsplanung-fuer-rad-und-gehweg-entlang-der-wildsaechser-strasse-in-bremthal-fertig/sammeldokument-mit-erlaeuterungen-und-planung.pdf?cid=b2q