Kommunale Wärmeplanung: Konzept wird mit Bürgerbeteiligung in 2027 erstellt


Dies beinhaltet eine verpflichtende Erstellung und Aktualisierung eines Wärmeplans in einem Turnus von fünf Jahren. Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner müssen einen Wärmeplan bis zum 30.06.2028 erarbeitet haben. Durch den Wärmeplan entsteht eine Planungssicherheit und damit eine klare Vorstellung, welche Arten von Wärmeversorgung in welchem Teil einer Kommunen Gemeinde zur Verfügung stehen kann. Eigentümer und Mieter können somit besser planen, wie ihre Immobilie mit Wärme versorgt werden kann. Der kommunale Wärmeplan hat das Ziel, das Potenzial für eine nachhaltige und klimaneutrale Wärmeversorgung darzustellen. Es wird herausgearbeitet, ob eine zentrale oder eine dezentrale Wärmeversorgung realistisch ist. Einsparpotenziale werden untersucht sowie Maßnahmen erarbeitet, die eine klimafreundliche Versorgung forcieren.

 

Die Stadt Eppstein plant die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung durch einen externen Dienstleister durchführen zu lassen. In der Hessischen Verordnung zur Kommunalen Wärmeplanung ist geregelt, dass für Kommunen der Größenordnung Eppsteins ein Sockelbetrag in Höhe von 20.850 Euro und 22 Cent je Einwohnerin bzw. Einwohner und Jahr seitens des Landes zur Umsetzung dieser Aufgabe zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel können sowohl für Personal- als auch für Sachkosten verwendet werden. Die Vorbereitenden Arbeiten zur Auswahl eines Dienstleisters für die Erstellung des kommunalen Wärmeplans für Eppstein haben gestartet. Die Ausarbeitung des Konzeptes wird im Jahr 2027 stattfinden. Die Stadt Eppstein setzt dabei auf die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger.