Haushaltsentwurf 2027: Stadt Eppstein verschiebt Einbringung


Grund für die Verschiebung ist die weiterhin angespannte Finanzlage der Kommunen. Die finanziellen Rahmenbedingungen erfordern zusätzliche Prüfungen und Abstimmungen. Ziel ist es, der Stadtverordnetenversammlung einen genehmigungsfähigen Haushaltsplanentwurf auf einer belastbaren und transparenten Grundlage vorzulegen. Dazu wird die Verwaltung die Gespräche mit der Kommunalaufsicht des Main-Taunus-Kreises und dem Regierungspräsidium Darmstadt fortsetzen sowie in der Kommunalabteilung beim Innenministerium vorstellig werden. Es soll insbesondere geklärt werden, wie die vom Land Hessen angekündigten aufsichtsrechtlichen Erleichterungen und die bestehenden Handlungsspielräume für die Haushaltsplanung genutzt werden können. Die Ergebnisse der Gespräche werden dem Magistrat vorgelegt und in einen überarbeiteten Entwurf eingearbeitet. Anschließend folgen weitere Haushaltsberatungen des Magistrats, in denen notwendige Anpassungen, Prioritäten und das weitere Vorgehen festgelegt werden.

Wie viele andere Kommunen steht Eppstein vor der Herausforderung, gesetzliche Pflichtaufgaben und notwendige Investitionen mit begrenzten finanziellen Mitteln zu bewältigen. Höhere Umlagen sowie steigende Personal-, Energie- und Dienstleistungskosten belasten den Haushalt. In Eppstein wurden in den vergangenen Jahren bereits Einnahmen erhöht und Ausgaben reduziert oder verschoben. Dennoch bleibt der finanzielle Spielraum eng. Die zusätzliche Zeit soll genutzt werden, um Einnahmenentwicklung, Kostensteigerungen und mögliche Anpassungen bei Aufgaben und Investitionen erneut zu bewerten.

 

In der Beschlussfassung des Magistrates zur Verschiebung der Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplans 2027 mit Haushaltsatzung und des Investitionsprogramms auf einen späteren Zeitpunkt wird finanzielle Entwicklung der Situation der Stadt Eppstein in einen bundesweiten Rahmen eingeordnet:

Die kommunalen Haushalte kommen bundesweit an ihre Grenzen: Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland geraten zunehmend an ihre finanziellen Grenzen. Gleichzeitig müssen die Institutionen und Gebietskörperschaften ihre eigenen Handlungsmöglichkeiten konsequent nutzen, Ausgaben überprüfen, Einnahmen sichern und notwendige Investitionen verantwortungsvoll priorisieren. Die Stadt Eppstein beteiligte sich an der bundesweiten Initiative „Kommunen am Limit“. Mit ihr weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass die Finanzkrise inzwischen Städte und Gemeinden in nahezu allen Regionen Deutschlands trifft. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes schlossen die Gemeinden und Gemeindeverbände das Jahr 2025 mit einem Finanzierungsdefizit von 31,9 Milliarden Euro ab. Für 2026 erwarten die kommunalen Spitzenverbände erneut ein Defizit in dieser Größenordnung. Die Folgen sind vor Ort spürbar: Wenn laufende Pflichtaufgaben immer größere Teile der Haushalte beanspruchen, fehlen Mittel für Straßen, öffentliche Gebäude, Kinder- und Jugendangebote, Soziales, Seniorinnen und Senioren sowie für Kultur und Sport. Freiwillige Leistungen sind hiervon enorm betroffen. Bereits im Jahr 2025 hat die Stadt Eppstein in einer Resolution zur kommunalen Finanzlage darauf hingewiesen, dass mehr als 95 Prozent der kommunalen Aufgaben Pflichtleistungen sind. Gefordert wurden und werden eine auskömmliche Finanzierung gesetzlich übertragener Aufgaben, eine kommunale Folgekostenbetrachtung bei neuen Gesetzen und die konsequente Anwendung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt“. Die zusätzlichen, weitgehend nicht beeinflussbaren Belastungen sind gerade in den letzten Jahren immens gestiegen. Zu den wesentlichen Ursachen gehören insbesondere höhere Umlageverpflichtungen sowie Preissteigerungen bei Energie, Versicherungen, Wartungsverträgen und Dienstleistungen aber auch die kommunal nicht beeinflussbaren steigenden Personal- und Versorgungsaufwendungen.
Die mit den Rahmenbeschlussfassungen in den Jahren 2025 und 2026 getroffenen Beschlüsse zeigen: die Stadt Eppstein hat sowohl ihre Einnahmen erhöht als auch Ausgaben reduziert oder verschoben. Klar ist dabei auch, dass die kommunalen Haushalte unmittelbar von der allgemeinen Wirtschaftsentwicklung abhängen. Nach zwei Jahren mit rückläufiger Wirtschaftsleistung, wuchs das deutsche Bruttoinlandsprodukt 2025 lediglich um 0,2 Prozent. Im ersten und zweiten Quartal 2026 setzte eine leichte Erholung ein. Gleichzeitig lag die Inflationsrate im September 2026 bei 3,3 Prozent. Bei den Verbraucherpreisen im Energiesektor (Haushaltsenergie und Kraftstoffe) gibt das Statistische Bundesamt für September 2026 eine Steigerung von 14,9 Prozent an. Für die Kommunen bedeutet dies bundesweit: die Einnahmen entwickeln sich nur langsam, während Bau-, Energie-, Sozial- und Finanzierungskosten sowie Personalkosten weiter und schneller steigen.
Höchststand beim Kommunalen Finanzausgleich nicht auskömmlich: Die hessischen Kommunen schlossen das Jahr 2025 insgesamt mit einem Finanzierungsdefizit von rund 2,4 Milliarden Euro ab. Der hessische Kommunale Finanzausgleich wurde für das Folgejahr noch einmal aufgestockt und erreicht 2026 mit rund 7,4 Milliarden Euro einen neuen Höchststand. Ein steigender Kommunaler Finanzausgleich bedeutet aber nicht automatisch, dass die einzelne Kommune ausreichend finanziert ist. Maßgeblich sind die konkrete Steuerkraft, die übertragenen Aufgaben, die Umlagebelastungen und die örtlichen Kostenstrukturen. Die strukturellen Ursachen der kommunalen Finanzkrise können nicht allein in Eppstein gelöst werden. Dennoch trägt die Stadt Verantwortung für einen sparsamen, transparenten und generationengerechten Umgang mit öffentlichen Mitteln.
Alle Ebenen der Politik sind gefordert: Die Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Land, Kreis und Stadt. Eppstein wird seinen eigenen Beitrag leisten. Gleichzeitig wird die Stadt weiterhin eine angemessene Finanzierung der gesetzlich übertragenen Aufgaben und eine grundlegende Reform der kommunalen Finanzbeziehungen einfordern.
Beschlussfassungen zur politischen Prioritätensetzung der fachlichen Planung: Die Verwaltung hat die Erfahrungen und Ergebnisse der vergangenen Haushaltsjahre zusammengeführt, bewertet und in die Planung und Mittelanmeldungen für das Jahr 2027 überführt. Dabei wurden die bisherigen Entwicklungen auf ihre Bedeutung für das kommende Haushaltsjahr geprüft. Zugleich hat die Verwaltung die zusätzlichen Aufgaben und Belastungen untersucht, die auf die Kommunen zukommen, und deren absehbare Auswirkungen in die Planung einbezogen. Die Planzahlen beruhen damit auf einer sorgfältigen fachlichen Einschätzung des künftigen Ressourcenbedarfs zum Zeitpunkt der Zusammenstellung im Sommer 2026. Der Magistrat würdigt die gewissenhafte und zuverlässige Erarbeitung des Haushaltsplans 2027 durch die Stabs- und Fachbereiche sowie durch die SWE GmbH. Auf dieser Grundlage musste der Magistrat aus fiskalischen Gründen bereits bei einzelnen Maßnahmen und Ansätzen zu Entscheidungen gelangen, die von den fachlichen Empfehlungen der Verwaltung abweichen. Der Magistrat musste im Rahmen seiner Klausurtagung am 22./23. Oktober 2026 entscheiden, welche Vorhaben vorrangig umgesetzt werden und bei welchen Aufgaben vertretbare Anpassungen möglich waren. Dabei wurde innerhalb des rechtlich zulässigen Rahmens in einigen Fällen auch eine andere politisch vertretbare Lösung gewählt, als die von der Verwaltung empfohlene. Für solche Entscheidungen gelten klare Grenzen. Gesetzliche Pflichten, verbindliche Mindestanforderungen und bestehende vertragliche Verpflichtungen sind zu beachten.
Änderung des Zeitplans zur Einbringung des Entwurfs des Haushaltsplans für das Jahr 2027: Die Haushaltsaufstellung für das Jahr 2027 erfolgt in einem bundesweit angespannten finanzpolitischen Umfeld. Die öffentlichen Haushalte müssen erhebliche laufende Verpflichtungen und einen hohen Investitionsbedarf mit begrenzten Finanzierungsspielräumen vereinbaren. Hinzu kommen geopolitische und außenwirtschaftliche Risiken, die sich auf Energiepreise, wirtschaftliche Entwicklung und Steueraufkommen auswirken können. Der Haushaltsplan der Stadt Eppstein für das Kalenderjahr 2027 wird nicht wie ursprünglich vorgesehen zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 5. November 2026 eingebracht. Die Einbringung wird auf einen späteren Termin verschoben. Der neue Einbringungstermin wird gesondert festgelegt. Ziel bleibt eine zügige Haushaltsberatung auf einer belastbaren und transparenten Grundlage. Ausschlaggebend für die Verschiebung ist die Einschätzung des Magistrats, dass die gegenwärtigen finanzpolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eine zusätzliche Prüfung und politische Bewertung erforderlich machen. Die gewonnene Zeit muss genutzt werden, um neue Erkenntnisse zur Einnahmenentwicklung, die fortbestehenden Kostensteigerungen und mögliche Anpassungen bei den städtischen Aufgaben und Investitionen erneut zusammenzuführen. Dabei sind insbesondere weitere Gespräche mit der unteren und der oberen Kommunalaufsichtsbehörde zu führen. Diese mit dem Main-Taunus-Kreis und dem Regierungspräsidium Darmstadt bereits zum vergangenen Haushaltsplan durchgeführten Termine sind fortzusetzen. Die Mehrzahl der Kommunen hat die gleichen Herausforderungen wie die Stadt Eppstein auf die die Landesregierung reagiert: Im Finanzplanungserlass des Landes Hessen von September 2026, der für die Jahre 2027 bis 2030 gilt, werden den Städten, Gemeinden und Landkreisen in Hessen aufsichtsrechtliche Erleichterungen angekündigt und Maßnahmen aufgezeigt, die die Genehmigungsfähigkeit eines Haushaltsplans erleichtern sollen. Hierzu bedarf es weiterer Gespräche, um die Ausgestaltung der Ermessens- und Handlungsspielräume abzustimmen. Der Magistrat bewertet die zusätzliche Zeit für diese Arbeit als erforderlich, damit der Stadtverordnetenversammlung ein genehmigungsfähiger Haushaltsplanentwurf vorgelegt werden kann. Auch andere Kommunen in Hessen haben die Einbringung des Haushaltsplanentwurfs aus den gleichen Gründen verschoben.