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Gleiches gilt für die Einfahrt von Anwohnern der oben genannten Straßen von der B 455 kommend. Die Stadt Eppstein bittet um Beachtung, dass aufgrund eines neuen Sicherheitskonzeptes das Parken auf der Zugstrecke in der Obergasse, Zeilring, Kreuzheck, Eppsteiner Straße, Hollergewann und Schulstraße nicht gestattet ist. Entsprechende Haltverbote werden aufgestellt. Es wird dringend um Einhaltung des Parkverbotes gebeten, da es bei Zuwiderhandlung zu Abschleppmaßnahmen kommen wird.