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In der Regel klären Jäger und Geschädigter bei Wildschäden untereinander, wie der Schaden ausgeglichen werden kann. Wird man sich hier nicht einig, kann einer der Beteiligten einen amtlich bestellten Wildschadenschätzer hinzuziehen. Für den Bereich der Stadt Eppstein war Herr Jürgen Ernst als Wildschadenschätzer seit vier Jahren und Herr Holger Ickstadt als Vertreter bereits seit acht Jahren im Amt. In Absprache mit den bisherigen Amtsinhabern wurden beide durch Beschlussfassung des Magistrates für eine weitere Amtszeit berufen. Bürgermeister Alexander Simon und Erste Stadträtin Sabine Bergold händigten die Bestellungsurkunden aus und dankten für das Engagement.