Stellungnahme der Stadt zum Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplans wird beraten


Das für die Burgstadt wichtige neue Gewerbegebiet wird im aktuellen Stadium gezeigt, jedoch sieht sich die Stadt hier mit einem Verlauf des Rhein-Main-Links konfrontiert, der das Gewerbegebiet im weiteren Verlauf der Planungen an dieser Stelle zunichtemachen könnte.

Um was es geht: nach dem Gesetz über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (Ballungsraumgesetz) sind die Aufstellung und Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans die gesetzlichen Kernaufgaben des Regionalverbands FrankfurtRheinMain. Der Regionale Flächennutzungsplan bildet zusammen mit dem Regionalplan Südhessen ein gemeinsames Planwerk (RPS/RegFNP). „In das Planwerk müssen dabei aber auch und vor allem die besonderen örtlichen Bedarfe einfließen dürfen. Nur so kann der verfassungsrechtlich verankerte Grundsatz der kommunalen Planungshoheit gewahrt bleiben,“ heißt es in einer Vorlage der Stadt Eppstein.  Die Kommunalpolitik in Eppstein hatte sich frühzeitig mit dem Thema beschäftigt. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Magistrat, den Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern, den Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt, den Fraktionsvorsitzenden, jeweils drei weiteren Mitgliedern jeder Stadtverordnetenfraktion und dem Stadtverordnetenvorsteher hatte die Grundzüge erörtert und vorberaten. Die Treffen haben seit Oktober 2016 stattgefunden. Auf Grundalge der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 23.02.2023 erfolgte seinerzeit die Anmeldung von Flächen seitens der Stadt Eppstein. Im Vergleich zu diesen in das Verfahren eingebrachten und angemeldeten Flächen sind wesentliche Änderungen vorgenommen worden. Die Flächenmeldungen stellten eine planerische Gesamtkonzeption unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und des kommunalen politischen Willens dar. Dieser örtliche Planungswille ist durch den aktuellen Entwurf/Vorentwurf nicht abgedeckt.

Die Stellungnahme wird in allen Sitzungen der Ortsbeiräte beraten und in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt am Dienstag, 2. Dezember 2025, ab 19:30 Uhr im Rathaus Vockenhausen.

Die Stellungnahme hat nach der Beschlussfassung im Magistrat folgenden Wortlaut zu den einzelnen Gebieten:

Bremthal

Die überwiegende Erfassung eines neuen Gewerbegebietes nahe des vorhandenen Gebietes Eppstein West entlang der Bundesstraße 455 (Bauwald) wird begrüßt. Die Fläche ist auf die angemeldete Fläche zu erweitern, um eine direkte verkehrstechnische Anbindung von der Bundesstraße 455 in Höhe der Kreuzung und Zufahrt nach Bremthal vornehmen zu können und um eine fußläufige und radwegetechnische Anbindung an das vorhandene Gewerbe- und Industriegebiet Eppstein West planerisch zu sichern. Der Regionalverband wird um nachhaltige Unterstützung gebeten, denn: dieser Bereich ist vollumfänglich mit einem 250 Meter breiten Trassenkorridor für den Rhein-Main-Link, einem unterirdisch verlaufenden Stromnetzausbauvorhaben des Bundes, überplant. Eine Koexistenz des Rhein-Main-Links mit einem neuen Gewerbegebiet erscheint aus Sicht der Stadt Eppstein nicht nur möglich, sondern auch sinnvoll und geboten. So könnte der spätere rund 45 Meter breite Streifen der Anlage eines Rad- und Gehweges, zur Schaffung von Parkplätzen und ggf. auch der Fortführung des Skulpturenweges dienen sowie als optisch ansprechende und faunistisch wertvolle Grundanlage ausgebildet werden. In diesem Fall ist die Erweiterung des aktuell im Entwurf/Vorentwurf des Regionalen Flächennutzungsplanes beinhalteten neuen Gewerbegebietes in Richtung Nord-West entsprechend des durch die Trassensicherung für das Stromnetzausbauvorhaben eintretenden Flächenverlustes vorzusehen. Dabei sind ggf. entgegenstehende landesplanerische Festsetzungen zum Wald zu ändern oder als nachrangig einzustufen. Bereits aus der Bezeichnung des Gewanns Bauwald ist offensichtlich, dass dieses Waldstück über Jahrhunderte dazu diente, die örtlichen Baustoffbedarfe zu decken, mithin eins stetigen Aufforstungs- und Rodungsprozesses unterlag. Gelingt kein Ausgleich dieser Fläche ist zwingend ein Alternativstandort für ein Gewerbegebiet im Stadtteil Bremthal vorzusehen. Der Regionalverband wird insoweit gebeten, aber auch aufgefordert, diese mögliche Verdrängung einer ordnungsgemäß angemeldeten, gut abgewogenen, kommunal zwingend benötigten und bereits im Entwurf/Vorentwurf enthaltenen Fläche durch die Umsetzung eines bundespolitischen hochrangigen Ziels nicht nachteilig der Stadt Eppstein zuteilwerden zu lassen. Nicht gefolgt wird der Herausnahme des in Bremthal angemeldeten Gebietes In der Dell. Diese rund 65.000 Quadratmeter große als Misch- und oder Wohngebiet eingebrachte Fläche ist im weiteren Verfahren aufzunehmen. Damit soll eine zwingend erforderliche Entlastung der innerörtlich verlaufenden Landesstraße, der Wiesbadener Straße, erfolgen und im Nahbereich soll eine dringend notwendige bauliche Erweiterung in kleinräumigen Bereich erfolgen. Ebenso ist denkbar, eine Erweiterungsfläche für den angrenzend vorhandenen Friedhof auszuweisen, um hier die zusätzliche Bestattungsart „Waldbestattung“ anbieten zu können. Dieser Bereich könnte in der Folge naturfachlich so aufgewertet werden, dass die mit einer Ausweisung bzw. Umsetzung der Misch- bzw. Wohnbaufläche einhergehenden Eingriffe zumindest teilweise ortsnah zum Ausgleich kommen. Die Aufnahme eines nicht angemeldeten Gebietes im Nachbereich der Freiherr-vom-Stein-Straße und Niederjosbacher Straße wird zur Kenntnis genommen. Die Entwicklung dieses Gebietes als Wohnbaufläche wird vorliegend nicht als örtliches Ziel gesehen. Eine direkte Erschließung ist nicht gegeben und kann nur über die straßenständigen Grundstücke erfolgen. Eine städtebauliche Entwicklung an dieser Stelle erscheint nicht nachhaltig. Die Sicherung der vorhandenen und die Ausweisung einer möglichen neuen Fläche für Parkplätze an der Comeniusschule in Bremthal durch die Aufnahme einer entsprechenden Sonderfläche wird begrüßt. Der Entfall der angemeldeten nordöstlich vorgesehenen Sonderfläche zwecks einer möglichen Erweiterung des Schulstandortes wird kritisch gesehen. Die Fläche sollte im weiteren Verfahren aufgenommen sein und gibt dem Schulstandort eine Entwicklungsmöglichkeit, z.B. auch für die Schaffung weiterer sportlicher Aktivitäten und die planungsrechtliche Sicherung von Lagerkapazitäten für die örtlichen Vereine.

 

Niederjosbach

Für den Stadtteil Niederjosbach hatte die Stadt Eppstein keine Flächen angemeldet. Die im vorherigen Regionalen Flächennutzungsplan enthaltene Wohnbaufläche entlang der Kreisstraße 792 im Nahbereich des Haltepunktes Niederjosbach mit der Bezeichnung In der Reiterhol musste wegen der geltenden neuen Abstandflächen zu einer künftigen Höchstspannungsleitung (Ultranet) entfallen, was auch erfolgte. Nicht angelmeldet, aber enthalten ist eine in nordöstlicher Richtung vorgesehen Wohnbaufläche im Bereich des Zeilrings und der Nassauer Straße. Diese Fläche hatte die Stadt Eppstein bei der Neuaufstellung des aktuell gültigen Planwerkes vor rund 20 Jahren eingebracht, war seinerzeit aber mit diesem Ansinnen gescheitert. Diese Fläche sollte im Verfahren enthalten bleiben.

 

Ehlhalten

Die angemeldete über die im aktuellen Regionalen Flächennutzungsplan enthaltene Wohnbaufläche im Bereich Steinberg hinausgehende Wohnbaufläche ist nicht aufgenommen. Zur bedarfsgerechten kleinräumigen Entwicklung des Stadtteils Ehlhaltens muss aber eine Optionsfläche zugestanden sein. Der Regionalverband wird gebeten, diese Fläche einer erneuten Prüfung zu unterziehen und im weiteren Verfahren aufzunehmen.

 

Eppstein

Die angemeldete Fläche für ein Mischgebiet zwischen der Bundesstraße 455 und der Fischbacher Straße ist aufgenommen (Gewann: Im kleinen See), was begrüßt wird. Keine Berücksichtigung hat hingegen die planerische Sicherung eines Lagerplatzes an der Landesstraße in Richtung Lorsbach und die Aufnahme einer Mischgebietsfläche in der Lorsbacher Straße gefunden. Hierzu wird der Regionalverband gebeten, die Ablehnung zu prüfen. Mit der Aufnahme der angemeldeten Flächen kann das dort vorhandene Ensemble abgerundet werden. Es ist als wichtiges örtliches Planungsziel mit einer besonderen Dringlichkeitsstufe anzuerkennen.

 

Vockenhausen

Die beiden seitens der Stadt Eppstein im Stadtteil Vockenhausen zur Aufnahme angemeldeten kleinen Wohngebietsflächen sind nicht übernommen worden (Tiefer Weg und Kreuzwiesen). Beide Gebiete eignen sich, um eine städtebaulich notwenige Abrundung in den jeweiligen Quartieren vornehmen zu können. Die angemeldeten Flächen sind mit 0,3 Hektar und 0,6 Hektar vergleichsweise gering – ein Entgegenstehen von regionalplanerischen Aspekten kann diesseits nicht erkannt werden. Die Flächen sind im weiteren Verfahren aufzunehmen.