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Die Sanierung der durch Eppstein verlaufenden Bundesstraße 455 wird aufgeteilt: im Jahr 2025 sind nur tagesweise Vollsperrungen und eine 6-wöchige halbseitige Sperrung vorgesehen.
Die Sanierung der Bundesstraße 455 ist in der Aufgabenträgerschaft des Landes Hessen und wird durch den Landesstraßenbauträger HessenMobil koordiniert, geplant, ausgeführt und überwacht. Die Stadt Eppstein nutzt den Zeitpunkt der Sanierung, um die in eigener Trägerschaft liegenden Projekte ausführen zu lassen. So gilt es, die Brücke über die Bundesstraße und den Schwarzbach rückzubauen und einen rund 280 Meter langen Abschnitt des Gehweges entlang der Bundesstraße zu sanieren. Über die Ausschreibung und Ausführung dieser städtischen Maßnahmen wurde eine Verwaltungsvereinbarung geschlossen: HessenMobil schreibt diese Arbeiten mit aus, sodass diese im Rahmen des Auftrages mit abgewickelt werden können. Insoweit ersetzt die Stadt Eppstein dem Land die Kosten. Inhaltich und kostentechnisch macht diese Verknüpfung Sinn.
Die Stadtverordnetenversammlung hatte in ihrer Sitzung am 19.12.2024 die angedachte Maßnahme zur abschnittsweisen Erneuerung der Bundesstraße 455 begrüßt und zur Bedingung gemacht, dass die Ausführung dieser Arbeiten ganz überwiegend ohne eine Vollsperrung der Bundesstraße 455 für den motorisierten Verkehr zu erfolgen hat und nur im Bedarfsfalle es zu zeitlich kurzen und überschaubaren Vollsperrungen kommen darf. Im Nachgang der Übermittlung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung und eines entsprechenden Anschreibens an den zuständigen Staatsminister, das Ministerium und an HessenMobil gab es weiteren Kontakt zwischen HessenMobil und der Stadt Eppstein. Im März und Anfang April 2025 kam es zu sehr intensiven und erneuten Gesprächsterminen. Ein Vertreter des Ministeriums nahm an dem Termin teil.
Der Sachstand zur Sanierung der Bundesstraße stellt sich aktuell wie folgt dar:
HessenMobil möchte die Bundesstraße 455 zwischen dem Kreuzungsbereich zur Hauptstraße in Vockenhausen und dem Ortsausgang Richtung Fischbach erneuern. Die Fahrbahn selbst und teilweise auch der Unterbau sind in einem nicht mehr akzeptablen Zustand. In Teilbereichen gibt es tatsächlich bereits jetzt als kritisch zu bezeichnende Abschnitte. Besprochen und vereinbart ist, im Jahr 2025 nur einen Teilbereich der Bundesstraße zu sanieren. Dieser Teilbereich befindet sich zwischen der Kreuzung Lorsbacher Straße und dem Eppsteiner Ortsausgang in Richtung Fischbach. Dieser Bereich soll ab den Sommerferien saniert werden.
Bushaltestelle, Gehweg & Querungshilfen
In diesem Zusammenhang wird die Bushaltestelle auf der Bundesstraße barrierefrei ausgebaut und der Gehweg im Nahbereich, der auch Schulweg ist, erneuert. Diese Arbeiten sollen in einem Zeitraum von rund zwei Wochen in den Sommerferien ausgeführt werden. Hierfür ist weder eine Vollsperrung noch eine halbseitige Sperrung notwendig. Die Fahrspuren auf Höhe des Bauabschnittes werden in verengt, sodass genügend Arbeitsraum zur Ausführung der Arbeiten entsteht. Mit verkehrlichen Einschränkungen ist insoweit nicht zu rechnen.
Abschnitt Staufenstraße bis Ausbauende
Zwischen der Staufenstraße und dem Ausbauende Ortsausgang in Richtung Fischbach wird die Fahrbahn saniert und ein Fahrbahnteiler neu eingebaut. Diese Arbeiten werden unter halbseitiger Sperrung durchgeführt. Hierzu ist, weil die Aufstellfläche nach Auskunft von HessenMobil für wartende Fahrzeuge zu gering ist und wegen der Räumzeiten es zu einem zu langen Umlauf bei der Ampelschaltung kommen würde, eine Einbahnstraßenregelung während der Arbeiten vorgesehen. Fahrzeuge in Fahrtrichtung Fischbach können jederzeit durchfahren. In der Gegenrichtung ist eine Durchfahrt nicht möglich. Hier muss eine Umleitung genutzt werden. Für die in der Fischbacher Straße angesiedelte Rettungswache wird eine Bedarfsampel aufgebaut, die im Einsatzfall den Verkehr auf der Bundesstraße anhält, um eine Ausfahrmöglichkeit nach Richtung Eppstein zu schaffen. Der Zeitraum für die Ausführung dieser Arbeiten wurde von HessenMobil mit sechs Wochen angegeben. Diese Arbeiten sollen ebenfalls in den Sommerferien stattfinden bzw. begonnen werden.
Kreuzung Lorsbacher Straße / Burgstraße
Ursprünglich war vorgesehen, die Sanierung des Kreuzungsbereiches Lorsbacher Straße und Burgstraße mit einer halbseitigen Sperrung verschiedener Abschnitte und innerhalb eines Zeitraumes von rund sechs Wochen auszuführen. Nunmehr ist es so, dass dieser Kreuzungsbereich in einem deutlich verringerten Zeitraum saniert werden kann. Dieser Zeitraum soll von einem Donnerstag bis zu einem Dienstag saniert werden. Die Arbeiten werden dabei ganztägig, auch am Wochenende, in einem Mehrschichtbetrieb ausgeführt. Zwischen Donnerstag und Dienstag müsste die Bundesstraße dafür voll gesperrt werden.
Kreuzung Burgstraße / Münsterer Weg / Staufenstraße
Ursprünglich war vorgesehen, die Sanierung des Kreuzungsbereiches Burgstraße / Münsterer Weg und Staufenstraße mit einer halbseitigen Sperrung verschiedener Abschnitte und innerhalb eines Zeitraumes von rund sechs Wochen auszuführen. Nunmehr ist es so, dass dieser Kreuzungsbereich in einem deutlich verringerten Zeitraum saniert werden kann. Dieser Zeitraum soll von einem Donnerstag bis zu einem Dienstag saniert werden. Die Arbeiten werden dabei ganztägig, auch am Wochenende, in einem Mehrschichtbetrieb ausgeführt. Zwischen Donnerstag und Dienstag müsste die Bundesstraße dafür voll gesperrt werden. Hierfür ist erforderlich, dass über das im Privateigentum stehende Grundstück des Edeka Marktes Anliegerinnen und Anlieger zu- und abfahren können, ebenso die Kunden des Marktes. Dies ist vorsondiert und muss noch rechtlich vereinbart werden.
Einschätzung der Stadt Eppstein
Die neuerlichen Entwicklungen sind positiv. HessenMobil zeigt sich nicht nur gesprächsbereit, sondern äußerst kooperativ. Es wurde intensiv und auf Augenhöhe über die Maßnahme und mögliche Auswirkungen auf Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, auf Anliegerinnen und Anlieger und auf Geschäftsunternehmungen gesprochen. Die Aufteilung der Sanierungsarbeiten auf zwei Jahre wird begrüßt. Die im Jahr 2025 vorgesehenen Maßnahmen sind zwar mit Einschränkungen verbunden, jedoch deutlich besser verkraftbar, weil es zu keinen über Monate andauernden Belastungen kommt. Eine Umleitungsstrecke durch Eppstein ist für diesen Teilbereich nicht notwendig, sodass es auch nicht zu weiteren Betroffenheiten kommen kann, es wird auch nicht zu möglichen „Schleichverkehren“ kommen. Im Jahr 2026 steht der kompliziertere Teilbereich der Sanierungsarbeiten an. Bis dahin werden die Abstimmungen noch einmal vertieft und die Maßnahme konzeptionell auf- und vorbereitet. Entsprechende Bürgerinformationen folgen. Aktuell wird mit einem Baubeginn für diesen Teilbereich nicht vor April 2026 gerechnet. Für das Jahr 2025 konnte es gelingen, die politisch einstimmig beschlossene und formulierte Bedingung, dass es nur im Bedarfsfalle zu zeitlich kurzen und überschaubaren Vollsperrungen kommen darf, erfüllt.