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Es besteht auch ein Betretungsverbot für landwirtschaftlich genutzte Flächen. Dies dient sowohl dem Schutz der landwirtschaftlichen Erzeugnisse als auch der Erhaltung der Natur. Egal ob die Flächen eingezäunt sind oder nicht, das Betretungsverbot gilt für Menschen wie Hunde gleichermaßen. Während der Vegetationsperiode werden viele Felder bestellt, bepflanzt und gepflegt. Das Betreten dieser Flächen kann nicht nur die Ernte gefährden, sondern auch zu erheblichen Schäden an Pflanzen und Boden führen.
Spaziergänger, Jogger oder Hundehalter sollten sich bewusst sein, dass sie durch das Betreten von landwirtschaftlichen Flächen nicht nur der Umwelt, sondern auch den Landwirten schaden. Das Betretungsverbot dient letztlich dem Schutz aller – sowohl der Landwirtschaft als auch der Natur und ihrer vielfältigen Bewohner. Wer sich rücksichtsvoll verhält, trägt aktiv dazu bei, die Landschaft und ihre Erzeugnisse zu erhalten. Dass die Spaziergänger die Natur zur Erholung nutzen möchten, ist verständlich.
Die Stadt Eppstein appelliert an die Nutzerinnen und Nutzer der Feld- und Waldflächen, sich an die Bestimmungen zu halten.
Die folgenden Verhaltensregeln sind einzuhalten: