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In der Folge wurde eine entsprechende Resolution entworfen. Diese wird zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15. Mai 2025 eingebracht.
Der Magistrat hat in seiner Sitzung am 03.04.2025 folgende „Resolution zu kommunalen Finanzen“ beschlossen:
Eine intakte Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit der Kommunen ist Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie. Landkreise, Städte und Gemeinden sind mit ihren Aufgaben der Daseinsvorsorge direkt im Alltag der Menschen präsent. Für die Bürgerinnen und Bürger sind vor allem die Kommunen der erste Ansprechpartner auf der staatlichen Ebene. Bund und Land verlagern immer wieder Aufgaben auf die Kreise, Städte und Gemeinden. Die Herausforderungen sind vielfältig: steigende Kosten für Dienstleistungen, die Notwendigkeit, in die Infrastruktur zu investieren und die Verantwortung, den Bürgerinnen und Bürgern ein lebenswertes Umfeld zu bieten. Diese Aufgaben sind jedoch nur mit einer angemessenen finanziellen Ausstattung zu bewältigen. Die der kommunalen Familie auferlegten Pflichtaufgaben, immer neue Vorgaben und höhere Standards sorgen aber dafür, dass hier keine echten Selbstverwaltungsspielräume mehr bestehen. Es wird sehr eindringlich auf das in der Verfassung verankerte Recht der kommunalen Selbstverwaltung hingewiesen. Es bleibt aktuell jedoch vielfach kein Spielraum für eigene Gestaltung. Faktisch wird die Selbstverwaltung durch eine immer größere Regelungsdichte in Form bürokratischer Vorgaben und eine unzureichende Finanzierung der übertragenen Aufgaben immer weiter ausgehöhlt. Die immer weitergehende Regelungsdichte führt dazu, dass den Kommunen kaum noch sachliche Gestaltungsspielräume bleiben. Mehr als 95 Prozent aller kommunalen Aufgaben sind Pflichtleistungen. Diese Pflichtaufgaben führen zu erheblichen Defiziten in den kommunalen Haushalten, weil die Finanzierung nicht ausreicht.
Die Stadt Eppstein fordert deshalb eine ausreichende Finanzierung der gesetzlich zugewiesenen Aufgaben sowie eine Reform der kommunalen Selbstverwaltung.
Die Stadt Eppstein fordert, dass in Zukunft nicht mehr nur Aufgaben in Gesetzen festgelegt werden, sondern auch klar zu benennen ist, woher die nötigen Mittel kommen und diese zur Verfügung gestellt werden.
Die Stadt Eppstein schließt sich auch den nachfolgenden Forderungen des Rheingau-Taunus-Kreises und seiner Kommunen an: Es bedarf einer Neuordnung der Verteilsystematik von Steuergeldern, beispielsweise höhere Anteile an der Umsatzsteuer. Die Standards dürfen nicht mehr ausgeweitet werden, ohne eine vollständige Kostenübernahme durch den Gesetzgeber. Die kommunale Ebene muss von Beginn an in Gesetzesvorhaben auf Bund-Länder-Ebene so mitgedacht werden, dass auch in Bundesgesetzen die finanzielle Auswirkung auf die Kommunalebene transparent dargestellt wird („kommunale Ressourcenfolgebetrachtung“) und im Gesetz eine konkrete Gegenfinanzierung dieser Aufwände enthalten sein muss (faktische Konnexität für Bundesgesetze).
Nahezu alle hessischen Landkreise weisen defizitäre Haushalte vor, ebenso die Haushalte der Kommunen. Da die Landkreise über keine nennenswerten eigenen Steuereinnahmen verfügen, sind sie rechtlich gezwungen, die Kreis- und Schulumlagen als einzigen gestaltbaren Einnahme-Faktor anzuheben, um den Haushaltsausgleich zu erreichen. Dies wiederum führt zu einer weiteren Kostenbelastung der Kommunen. Auch die steigenden Kosten für elementare Aufgaben in Bereichen wie Trinkwasser, Kanal, Straßen oder Kinderbetreuung stehen eine immer weiter rückläufige öffentliche Finanzierung gegenüber. Das auf Landesebene verankerte sogenannte Konnexitätsprinzip – kurz: wer bestellt, der bezahlt – ist auf Bundesebene nicht gegeben. Das muss sich ändern.