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Der Ortsbeirat Ehlhalten und der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt beschäftigen sich in ihrer gemeinsamen Sitzung am 2. Dezember um 19:30 Uhr im Rathaus in Vockenhausen mit einer Vorlage zur Auswahl einer Vorzugsvariante eines Gehweges der Straßen Am Brühl und Vor dem Thor im Stadtteil Ehlhalten.
Die Verbesserung bestehender und die Anlage neuer Fußwegeführungen bzw. Radwegeführungen innerhalb und zwischen den Stadtteilen in Eppstein und ggf. weiterer Kommunen ist ein grundsätzlicher politischer und bürgerschaftlicher Wunsch sowie eine gesellschaftspolitische Notwendigkeit. Mit der Verbesserung bestehender und dem Bau neuer Verbindungen kann die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbessert werden.
Bürger-Idee wurde politisch aufgenommen
Die Schaffung einer neuen Wegeverbindung zwischen den Straßen Am Brühl und Vor dem Thor in Ehlhalten wurde und wird als städtebaulich wichtige Zielsetzung eingestuft. Die Wegeverbindung über die Straßen bzw. hierzu gehörenden Gehwege ist aktuell kritisch und als verbesserungsbedürftig zu bezeichnen. An der schmalsten Stelle können beim bestehenden Gehweg nur rund 25 Zentimeter gemessen werden. Die bauliche Situation ist historisch entstanden. Die Privatgrundstücke grenzen fast direkt an die Straße an. Vielfach stehen die Häuser straßenständig, also ohne Rückversatz. Eine Verbreiterung der bestehenden Wege durch Nutzung von aktuell im Privateigentum befindlicher Flächen ist deshalb nicht möglich und scheidet aus. Im Rahmen der Dorferneuerung wurde eine Begutachtung dieser verkehrlichen Situation vorgenommen. Die Idee des Weges stammt aus der Bürgerschaft selbst: im Dorfentwicklungsplan für den Stadtteil Ehlhalten ist die Anlage einer neuen Wegeverbindung abseits der innerörtlich verlaufenden Straßen als wichtiges städtebauliches Ziel definiert. Der Plan wurde mit den Bürgerinnen und Bürgern des Stadtteils und der Politik vor Ort gemeinsam entwickelt und beschlossen.
Bauleitplanverfahren von 2018 bis 2021
Durch Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 26.04.2018 bei entsprechender Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und im Ortsbeirat Ehlhalten wurde das Bauleitplanverfahren „Bebauungsplan EH 101 "Fußweg Am Brühl - Vor dem Thor" für den Bereich südwestlich von Ehlhalten zwischen dem Friedhof und der Straße Am Brühl in Eppstein-Ehlhalten“ eingeleitet. Mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.02.2021 bei entsprechender Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und im Ortsbeirat Ehlhalten wurde das Behörden- und Bürgerbeteiligungsverfahren zum Entwurf des Bebauungsplans fortgeführt. Schließlich wurde der Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Dies erfolgte in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im September 2021 bei entsprechender Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und im Ortsbeirat Ehlhalten.
In der Planbegründung wird wie folgt ausgeführt:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes EH101 „Fußweg Am Brühl – Vor dem Thor“ möchte die Stadt Eppstein im Süden des Stadtteils Ehlhalten Baurecht für einen wassergebundenen Fußweg von der Straße „Am Brühl“ durch das Tal des Dattenbaches zum Friedhof schaffen und somit die fußläufige Verbindung zwischen dem südöstlichen Bereich der Ortslage und dem Friedhof funktional aufwerten und bauplanungsrechtlich sichern. Da die bisher bestehende fußläufige Verbindung entlang der innerörtlich verlaufenden Langstraße nur über unzureichende Gehwegbreiten verfügt, soll durch die vorliegende Maßnahme eine weitere und sichere Alternative angeboten werden.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens galt es auch, Planungsalternativen aufzuzeigen. Hierzu wurde wie folgt ausgeführt:
Die Stadt Eppstein hat die Planungsalternativen geprüft. Folgende Optionen im Süden des Stadtteils wurden in die Abwägung und in die Betrachtung möglicher Alternativen eingestellt:
1. Ausbau der Langstraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit
Bewertung: Ein Ausbau der Langstraße zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist aus Gründen der Flächenverfügbarkeit nicht möglich. Durch einen Ausbau der Langstraße könnte zudem keine zusätzliche und alternative Wegeverbindung angeboten werden. Eine städtebauliche Aufwertung des südlichen Ortsrandes könnte mit dieser Option ebenfalls nicht erzielt werden. Wegelängen zwischen dem Südosten der Ortslage und dem Bereich um den Friedhof könnten nicht verkürzt werden. Die formulierten städtebaulichen Ziele sind mit dieser Option nicht erreichbar.
2. Alternative Wegeführung im Süden des Stadtteils
Bewertung: Alternative Strecken- und Wegeführungen sind nicht unmittelbar erkennbar und müssten über Flächen geführt werden, die sich im Privatbesitz befinden und nicht zur Verfügung stehen. Darüber hinaus würde sich durch die vollständige Neuanlage von Wegeverbindungen der Eingriff in Natur und Landschaft deutlich erhöhen und zudem zu zusätzlichen Zerschneidungen (inkl. Brückenneubau) der Landschaft führen. Die gewählte Planvariante hingegen greift die bisher bereits bestehenden Pfade und Wege, die bestehende Brücke und somit bestehende Strukturen auf.
3. Verzicht auf die Planung
Der Verzicht auf die Planung stellt aus Sicht der Stadt Eppstein keine Option dar, da mit einem Verzicht die formulierten städtebaulichen Ziele nicht erreicht werden können. Die mit der vorliegenden Planung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden in diesem Kontext als verhältnismäßig und vertretbar eingestuft.
Als vorzugswürdig erschien seinerzeit die Umsetzung der bereits im Dorfentwicklungsplan Ehlhalten enthaltenen Wegeführung zwischen der Straße Am Brühl und dem Friedhof. Der Magistrat hat nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens und nach Durchführung eines Auswahlverfahrens die Planungsleistungen zur Umsetzung des Bebauungsplanes in seiner Sitzung am 22.01.2025 vergeben. Zuvor wurden die notwenigen Planungsmittel in den Haushaltsplan aufgenommen. Für die Planung der Verkehrsanlagen für den Gehweg zwischen Vor dem Thor und Am Brühl wurde der Auftrag an ein geeignetes Planungs- und Ingenieurbüro vergeben.
Unter der Investitionsmaßnahme I6001-0041 „Gehweg Am Brühl / Vor dem Thor“ ist die Maßnahme haushaltsrechtlich abgebildet und über mehrere Jahre beplant. Die Stadt Eppstein hat die Planung entsprechend der politischen Beschlussfassungen durchführen lassen und auch die haushaltsrechtlichen Gegebenheiten beachtet. Das Projekt wurde deshalb zeitlich bereits gestreckt. Zu beachten wird sein, dass nach Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte die Umsetzung von Bebauungsplänen nach dem Satzungsbeschluss nicht ohne Weiteres auf die Zukunft verschoben werden kann. Dem Bauleitplanverfahren lagen gewisse gutachterliche Feststellungen und hieraus resultierende Maßnahmen zugrunde. Erfolgt eine Umsetzung nicht in einem gewissen zeitlichen Zusammenhang, so müsste es zu einer Neubewertung und Begutachtung der örtlichen Situation und Gegebenheiten kommen. Wartet man mithin zu lange mit der Umsetzung eines als Satzung beschlossenen Bebauungsplans könnte die Notwendigkeit entstehen, einzelne Verfahrensschritte und/oder Begutachtungen neu durch- bzw. auszuführen.
Fünf Varianten untersucht
Durch den Bebauungsplan wurde die Trasse des zu planenden Gehweges zwischen Vor dem Thor und Am Brühl vorgegeben. Der zu überwindende Höhenunterschied von über acht Metern zwischen der Straße Vor dem Thor und der Daisbachaue stellt eine besondere Herausforderung dar. Andererseits gibt es im Stadtgebiet und in weiteren Taunuskommunen mindestens gleichsame Höhendifferenzen. Es wurden fünf Varianten entwickelt. Diese Varianten unterscheiden sich lediglich im westlichen Bereich. Zwei Varianten wurden nicht weiterverfolgt, weil grundlegende Forderungen des Bebauungsplanes nicht eingehalten werden können. Bei allen weiteren Varianten wurde berücksichtigt, dass der Gehweg nach den Vorgaben des Bebauungsplanes mit wassergeschlämmter Decke und im Überschwemmungsgebiet höhengleich, also ohne Aufschüttungen zum bestehenden Gelände, zu planen ist. Die vorhandene Holzbrücke über den Daisbach bleibt erhalten und wird mit einbezogen, ohne dass Kosten für einen Brückenneubau entstehen. Der Gehweg wird dort mit kurzen Rampen auf das Höhenniveau der Brücke geführt, sodass die aktuell vorhandenen Stufen entfallen können. Der Gehweg ist mit einer Breite von zwei Metern geplant. Die Entwässerung des Gehweges erfolgt über Mulden, die in Versickerungsmulden am Tiefpunkt einmünden. Die Einleitung des Oberflächenwassers in den Daisbach ist nicht vorgesehen.
Die nun vorgeschlagene Variante Nr. 5 ist die kostengünstigste und die Variante, die am wenigsten in Natur und Landschaft eingreift. Die Bäume im Randbereich können hier erhalten werden. Durch die kürzere Strecke als bei anderen Varianten, erhöht sich das Gefälle in einem Abschnitt von knapp 20 Meter auf rund 15 Prozent. Weiter talwärts ist der Weg auf einer Länge von 78 Metern mit acht Prozent Gefälle geplant. Aktuell handelt es sich noch um ein frühes Planungsstadium. Die Baukosten für den Weg wurden vom beauftragten Büro auf rund 408.000 Euro geschätzt. Hierin enthalten sind optionale Kosten für die Beleuchtung in Höhe von 28.000 Euro und auch Mobiliar wie Sitzbänke in Höhe von rund 7.000 Euro. Kommen diese nicht zur Ausführung betragen die Baukosten rund 373.000 Euro. Im Rahmen der Haushaltsberatungen wird auch darüber zu befinden sein, ob und wenn ja, welche Kostenansätze in den nächsten Jahren zur Verfügung gestellt werden. Die aktuellen Schätzkosten sagen Bau- und Planungskosten in Höhe von 470.000 Euro für die Gesamtmaßnahme voraus, wobei von dieser Summe die bereits getätigten Planungskosten in Abzug zu bringen sind.