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Der Lärmaktionsplan Hessen der vierten Runde bildet den aktuellen Stand der Lärmbelastungen und der lärmmindernden Maßnahmen im Bereich des Flughafens Frankfurt Main sowie den sechs Ballungsräumen und des Straßenverkehrslärms in den 421 Kommunen der drei Regierungsbezirke ab. Insbesondere in dicht besiedelten Regionen stellt der Umgebungslärm, der durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr verursacht wird, eine wesentliche Lärmquelle dar. Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, eine Minderung des Lärms zu erreichen und eine nachhaltige Mobilität zu gewährleisten. Dazu gehören Maßnahmen wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer, Durchfahrtsverbote für Lkw oder die innerörtliche Überwachung der Einhaltung von Tempolimits, Maßnahmen zur Reduzierung von Motorradlärm und die Ausweisung und Festsetzung von ruhigen Gebieten, die der Erholung dienen und vor Lärmzunahme geschützt werden. Hier zeigt der Lärmaktionsplan Handlungsoptionen für die Kommunen auf.
Nach Veröffentlichung des Lärmaktionsplans werden die ermittelten Lärmbelastungen und alle umgesetzten und geplanten Lärmschutzmaßnahmen dem Umweltbundesamt und der Europäischen Kommission gemeldet. Die nächste Lärmkartierung wird im Jahr 2027 fertig gestellt und der Lärmaktionsplan der fünften Runde Mitte 2029 veröffentlicht.