Konzept Altstadt Eppstein 2025: neue Schilder verdeutlichen Schrittgeschwindigkeit



Aus den vielfältigen Ideen und Ansätzen des Verkehrsentwicklungsplans, der im Vorfeld erarbeitet wurde, wurden einige Maßnahmen in das neue Konzept übernommen.

So kam es zur Überarbeitung und Vereinheitlichung des Stellplatzangebotes mit Einführung von 30-minütigen Kurzzeitparkplätzen, der Neuausrichtung von 2-Stunden-Parkplätzen und einer Angebotssteigerung bei zeitlich unbegrenzten Parkplätzen sowie zur Verlegung des Behindertenparkplatzes vom Gottfriedplatz auf den Wernerplatz.

Als weitere Maßnahme wurde ein bestehender verkehrsberuhigter Bereich erweitert. Der verkehrsberuhigte Bereich wurde auf den Kernbereich der Eppsteiner Altstadt ausgedehnt. Der Bereich umfasst nun neben der Hintergasse auch die westliche Burgstraße ab der Poststraße bis ca. Rosserstraße 11 und die östliche Burgstraße bis ca. Hausnummer 75, Kreuzung Untergasse mit Gottfriedplatz, Wernerplatz sowie die Untergasse. In den ersten Wochen führte diese neue Regelung zu geteilten Auffassungen. Einige Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer nahmen die neue Beschilderung nicht wahr und fuhren zu schnell. Nach Auffassung und Wahrnehmung der Stadt Eppstein hat sich dies gebessert. Im verkehrsberuhigten Bereich gilt als zulässige Höchstgeschwindigkeit die Schrittgeschwindigkeit, dies wird regelmäßig mit maximal 15 Stundenkilometern angegeben. Ende August hat die Verwaltung zur Verdeutlichung weitere Schilder an geeigneten Stellen angebracht. Hier ist das Verkehrszeichen für einen verkehrsberuhigten Bereich wiederholt und die wichtigsten Regeln sind beschrieben. Für die Verkehrssicherheit in der Altstadt bittet die Stadt alle darum, sich an die Verkehrsregeln zu halten und den angegebenen Bereich mit Schrittgeschwindigkeit zu passieren.

Die Maßnahmen wurden auf Probe eingeführt und werden nach einem angemessenen Zeitraum einer Evaluierung und erneuten Prüfung unterzogen.