Geldspielautomaten sollen ab 2026 neu besteuert werden


Dazu schlägt der Magistrat eine Änderung der Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate und auf das Spielen um Geld oder Sachwerte vor. Besteuert werden demnach die Geldspielautomaten in Spielhallen und Gaststätten. Die Spielapparatesteuer ist eine örtliche Aufwandssteuer und die Einnahmen verbleiben zu 100 Prozent bei der Stadt. Der Hessische Landesrechnungshof hatte in seiner Präsentation darauf hingewiesen, die aktuelle Fassung der Spielapparatesteuer noch einmal zu bewerten. Dabei könnten Anpassungen an der Besteuerung vorgenommen werden. Der aktuelle Steuersatz liegt bei 18 Prozent. Letztmalig wurden im Herbst 2020 und im Frühjahr 2024 Anpassungen an der Satzung vorgenommen. Beim Vorschlag zur Höhe des Steuersatzes ist die aktuelle Rechtsprechung ebenso zu berücksichtigen wie die Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände. In der Vorlage, die sich im Beratungsgang für die städtischen Gremien befindet und in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 3. September und in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11. September beraten wird, wird ein künftiger Steuersatz von 20 Prozent der Bruttokasse vorgeschlagen.  Der Magistrat schätzt die jährlichen Mehreinnahmen auf 20.000 bis 30.000 Euro.