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Die Beträge liegen hierfür zwischen 112,16 Euro und 1.497,30 Euro. Freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung können nicht nur die spätere Rente erhöhen, sondern auch einen Rentenanspruch begründen. Davon profitieren beispielsweise Menschen, die bereits Pflichtbeiträge für die Erziehung eines Kindes bekommen, die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren damit aber noch nicht erfüllen. Der monatliche Mindestbeitrag für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt seit dem 1. Januar 2026 112,16 Euro, der Höchstbeitrag 1.571,70 Euro.
Die Deutsche Rentenversicherung rät, die Jahresmeldung zur Sozialversicherung 2025 genau zu prüfen und sorgfältig aufzubewahren, da sie als Nachweis über die gezahlten Rentenbeiträge dienen kann. Im Laufe des ersten Quartals 2026 sollten Beschäftigte von ihren Arbeitgebern die Jahresmeldung zur Sozialversicherung für 2025 erhalten. Auf den Beschäftigungszeitraum sollte man achten. Wichtig ist auch: Stimmt die Höhe des Verdienstes? Wer Fehler entdeckt, sollte sich umgehend an seinen Arbeitgeber wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen.
Die Berechnung und die Auszahlung der Mütterrente III wird weitestgehend automatisch erfolgen, bei Menschen, die vor dem 1. Januar 2028 Rentnerin oder Rentner sind. Wer noch keine Rente bezieht und bereits Berücksichtigungszeiten von Kindererziehung im Versicherungsverlauf dokumentiert hat, braucht ebenfalls nicht tätig zu werden. Die Mütterrente III muss nicht gesondert beantragt werden.
Die Stadt Eppstein bietet Hilfe in Rentenangelegenheiten an. Für Beratung und Hilfestellung bei Rentenanträgen steht nach telefonischer Terminvereinbarung Beate Langer-Wedekind unter (06198) 305 – 139 hilfreich zur Seite. Auch online kann ein Termin gebucht werden. Dies gilt ebenso für Fragen zur Kontenklärung um einen aktuellen Versicherungsverlauf zu ermitteln, sowie für weitere Themen.