Vorläufigen Reisepass beantragen

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.

    Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.

    Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.

    In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

    Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Spezielle Hinweise für - Stadt Eppstein
    • aktuelles biometrisches Lichtbild - Ab dem 01.05.2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder entgegengenommen und verarbeitet werden. Sie können das Lichtbild kostenpflichtig vor Ort im Bürgerbüro oder von einem zertifizierten Fotodienstleister/Drogeriemarkt erstellen lassen. Dort erhalten Sie einen QR-Code, den Sie bitte mitbringen. Wir empfehlen bei Kindern unter 6 Jahren die Bilder von einem zertifizierten Fotostudio oder Fachgeschäft anfertigen zu lassen.
    • bisheriger Reisepass oder Personalausweis
    • gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
      • Flugtickets
      • andere Reiseunterlagen
  • Welche Gebühren fallen an?

    Gebühr: 26,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.

    Gebühr: 52,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.

    Gebühr: 96,00 €
    Vorkasse: Ja
    https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
    Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    • Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
    • Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.