Zwischenbericht Landesprogramm Zukunft Innenstadt


„Der Dank gilt allen ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern,“ so Bürgermeister Alexander Simon, der das herausragende Engagement lobt. Jetzt gibt es eine erste Zwischenbilanz, die positiv ausfällt.

Viele kleinere und mittlere Projekte abgeschlossen

Mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung Ende 2021 wurden von den zur Verfügung stehenden Mitteln für kleinere Projekte und Maßnahmen 25.000 Euro bereitgestellt. Hiervon wurde die Gastronomie, verschiedene Vereine, Kirchengemeinden und Stiftungen gefördert. Privateigentümerinnen und Privateigentümer konnten sich für denkmalkonforme Umbaumaßnahmen bewerben. Von den hierfür bereitgestellten 25.000 Euro wurden 17.421 Euro abgerufen. Von den für die Innen- und Außenraumausstattung für die Gastronomie bereitgestellten 8.000 Euro wurden 2.969 Euro abgerufen. Von für Vereine, Kirchengemeinden und Stiftungen bereitgestellten 12.000 Euro wurden 11.952 Euro abgerufen. Von den für Privateigentümerinnen und Privateigentümer für Umbaumaßnahmen an Altstadthäusern bereitgestellten 5.000 Euro wurden 2.500 Euro abgerufen. Die nicht verauslagten Gelder in Höhe von 7.579 Euro können für andere Projekte und Maßnahmen eingesetzt werden. Hierüber ist gesondert zu entscheiden.

Wanderweg mit technischer Unterstützung und Verkehrsgutachten

Auch bei zwei weiteren Projekten gibt es Bewegung. Für das Projekt "Eppstein jederzeit erleben - Stadtrundgang mit Lauschtour" wurden Mittel in Höhe von bis zu 30.000 Euro bereitgestellt. Eine entsprechende Beauftragung zur Erstellung und Umsetzung des Konzeptes erfolgte durch die ehrenamtliche Projektgruppe. Das Projekt ist fortgeschritten. Hier wurde sich eine Wegeführung rund um und durch die Stadt ausgedacht. Auf der Strecke wird es an mehreren Orten die Möglichkeit geben, sich Geschichten anzuhören.

Auch die Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Eppsteiner Altstadt ist in der Veranlassung. Hierfür wurden Mittel in Höhe von rund 40.000 Euro eingeplant. Eine Begutachtung durch einen externen Verkehrsgutachter soll auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre bewerten und eine Konzeption mit Ideen und Vorschlägen für die Zukunft erarbeiten. Im Speziellen soll untersucht werden, inwieweit andere Parkraumkonzepte umsetzbar sind und gegebenenfalls andere Fahrbeziehungen im innerstädtischen Bereich geschaffen werden können, die die Altstadt entlasten. Im ersten Schritt wird es zu einer Verkehrserhebung mit anschließender Bewertung der Verkehrssituation kommen. Das Projekt ist bei zum Jahr 2024 angesetzt.

Schirme ja, aber in dezenterer Ausführung

In der Bewerbung für das Landesprogramm hieß es: „Der Wernerplatz und der Gottfriedplatz sind die beiden Herzmuskel der Altstadt. Für beide historischen Plätze sollen einheitliche und ansprechende Schirme angeschafft werden.“ Die Idee stammt von der ehrenamtlichen Gruppe Initiative „Eppstein lebt!“ Im Folgenden wurde die Konzeption in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der ehrenamtlichen Arbeitsgruppe verfeinert. Die Denkmalbehörden wurden eingebunden und vorab informiert. Es fanden mehrere behördeninterne Besprechungstermine statt. Die Projektidee wurde konkret formuliert. Im Januar 2023 fand ein Ortstermin auf dem Gottfriedplatz mit dem Landesamt für Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörde sowie der ehrenamtlichen Arbeitsgruppe und des Bürgermeisters statt. Hierbei wurde intensiv für das Projekt geworben. Die Denkmalbehörden formulierten weitere Anforderungen und erbaten weitere Informationen, vor allem im Hinblick auf eine für eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderliche Aufrechterhaltung bestehender Sicht- und Blickachsen. Im Nachgang dieses Termins wurde in Zusammenarbeit und mit guter und hilfreicher Unterstützung der ehrenamtlichen Arbeitsgruppe ein weiteres Schreiben an die Denkmalbehörden gesendet, wobei aufgearbeitet wurde, dass es über den heutigen Gottfriedplatz historisch keine Sichtbeziehung zur Burg gab, weil hier bis in die 1970er Jahre Häuser standen. Die Denkmalbehörden erkennen das Engagement an, konnten aber das Projekt insgesamt nicht befürworten. Jedoch zeigen sich die Denkmalbehörden kompromissbereit. So heißt es in der abschließenden Stellungnahme der Denkmalbehörden: „Schirme sind grundsätzlich vorstellbar, jedoch nicht in der geplanten Größe und im vorgesehenen Ausmaß. Wir müssen daher leider mitteilen, dass für die vorgestellte Variante eine Zustimmung nicht in Aussicht gestellt werden kann. Die städtebauliche, räumliche Wirkung der ehemaligen Gebäude an diesem Standort wird durch die geplanten Schirme nicht wiederaufgenommen. Diese wirken vielmehr als neuzeitlicher Fremdkörper und fügen sich nicht in die Platzbebauung ein.“ Aus denkmalschutzrechtlicher Sicht sollten sich Schirme mit Material, Farbigkeit, Größe und Lage dem Platz und seiner umgebenden Bebauung unterordnen und nur dezent wirken. Hierauf zielt auch die nun vorgesehene Beschlussfassung ab. Demnach sollen 100.000 Euro zur Weiterverfolgung des Projektes bereitgestellt werden. Aus Sicht der Denkmalbehörden ist das Aufstellen von hochwertigen Markt- bzw. Großschirmen in dezenter Farbigkeit eine gute Lösung.

 Projekt „Spielplatz Woog und Wooganlage – generationenübergreifender Burgblick“

Mit den Finanzmitteln soll das Projekt Spielplatz Woog und Wooganlage – generationenübergreifender Burgblick“ unterstützt werden. Der beliebte Spielplatz in der Woog an der Rossertstraße liegt am Fuße von Burg Eppstein. Der Spielplatz soll vergrößert und um ein generationsübergreifendes Element ergänzt werden. Gemeinsam mit Bürgerinnen und Bürgern wurde eine neue zeitgemäße Konzeption. Ortsvorsteherin Eva- Waitzendorfer-Braun hatte eine Umfrage erarbeitet und kam ins Gespräch mit Kindern. Das Projekt soll mit Mitteln aus dem Landesprogramm Zukunft Innenstadt mit einem Betrag von bis zu 85.000 Euro unterstützt und gefördert. Für die Neugestaltung des Spielplatzes in der Woog sollen Mittel in Höhe von bis zu 60.000 Euro bereitgestellt werden. Für den Kauf und die Bereitstellung von Doppelliegebänken bzw. ähnlichen Objekten sowie die Anlage eines Stichweges sollen bis zu 25.000 Euro verauslagt werden dürfen.