Turmsanierung beginnt


Auf den Bildern konnte man mehrere schadhafte Stellen erkennen. Daraufhin wurde eine Firma beauftragt, diese Steinausbrüche in der Mauer kletternd instand zu setzen. Bei den Reparaturarbeiten wurde erkannt, dass es sich um ein weitläufigeres Schadensbild handelt. Es wurden 25 weitere Ausbrüche festgestellt. Einige lose Steine konnten ohne Hilfsmittel entnommen werden, teilweise ließen sie sich in der Hand zerbröseln. Das Problem ist die Zementverfugung, die das Wasser nicht abführen kann. Stattdessen dringt das Wasser über und durch das Schiefergestein und zersetzt mit der Zeit die Außenschale. Teile lösen sich und fallen herab. Die Aufwitterungsschäden reichen bis zu 40 cm tief ins Mauerwerk. Das lose Material wurde entnommen, die Gefahrenzone im Burghof wurde umgehend abgesperrt. Es wurde ein denkmalschutzrechtlicher Antrag für die Sanierungsmaßnahmen gestellt. Auf Nachfrage und auf Grund der Dringlichkeit, erhielt die Stadt Eppstein am 03.03.2021 die Zustimmung vom Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH), für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn und die Aussicht auf eine Zuwendung. Weiterhin erhielt die Stadt Eppstein eine Zuwendung vom Main-Taunus-Kreis in Höhe von 100.000 Euro. Um ein sinnvolles, gutes Sanierungsergebnis zu bewirken, musste der Turm voll eingerüstet werden. Der Aufbau begann am 22.03.2021 und dauerte ca. 6 Wochen. So konnten ab Mai 2021 die Schäden genauestens untersucht und kartiert werden. Im Vorfeld wurde ein weiterer Drohenflug beauftragt, diesmal um orthographische Aufnahmen von der Turmoberfläche zu gewinnen. Anhand der Aufnahmen, konnte eine grafische Abwicklung erstellt werden, die für die fachmännische Dokumentation der insgesamt ca. 1.085 m² Maueroberfläche als Grundlage für die Erarbeitung eines Sanierungskonzepts diente.

 

In der Folge wurden Vögel beobachtet und die untere Naturschutzbehörde forderte eine Stellungnahme durch ein faunistisches Gutachten an. Das artenschutzrechtliche Gutachten ergab, dass dort zu dieser Zeit Dohlen und der Hausrotschwanz brüteten. Für die Sanierung bedeutete dies, dass die Gerüstbespannung mittels Netz, frühestens ab Juni angebracht werden durfte. Zusätzlich wurden die sensiblen Bereiche vor Ort kennzeichnet. Weiterhin erwähnt der Gutachter auch das Vorhandensein von 12 Einfluglöchern an der Holztür auf der Südseite des Turms. Diese stammen von Mauerseglern, die Ende April/Anfang Mai aus ihren Überwinterungsquartieren zurückkehren, standorttreu sind und ihre gewohnten Nistplätze wieder aufsuchen werden. Im Gutachten schlägt er zwei Möglichkeiten vor, um einen freien An- und Abflug zu dem Nistplatz während der Sanierungsphase zu ermöglichen. Nach Rücksprache mit dem Statiker und der unteren Naturschutzbehörde, konnte die Variante, in der drei Trittebenen inkl. Geländer herausgenommen werden, umgesetzt werden.

Das Sanierungskonzept vom Burgenforscher Dr. Zeune wurde am 28.06.2021 vorgelegt.

Eine kurze Zusammenfassung:

Das Gutachten hat ergeben, dass die Bauschäden sich nicht über die gesamte Turmmauer erstrecken, sondern nur punktuell auftreten. Die Standsicherheit des Turms ist somit nicht gefährdet. Alle größeren Schadenszonen wurden in das Aufmaß eingetragen, fotografiert und mit einem reversiblen Kleber markiert. Zugleich wurde die Turmaußenhaut nachbefundet. Hierbei konnten mehrere Eingriffe der verschiedenen Bauphasen dokumentiert werden. Weiterhin wurde auf Höhe des Wehrgeschosses eine Musterachse zur Öffnung und Beseitigung der Bauschäden angefertigt. Die Musterachse erwies sich als sehr gut gelungen. Die diversen Bauschäden wurden alle beseitigt, die Materialeingriffe sorgfältig durchgeführt. Die verschiedenen Schadensbilder wurden unterschiedlich behandelt und bearbeitet. Ergänzend wird hier die Problematik der schadhaften, fehlerhaften Turmabdeckung angesprochen, die zur Schadensbildung in wohl nicht unbedeutendem Ausmaß beiträgt. Als Schadensursache konnte die Sanierung des Bergfrieds 1971/72 ermittelt werden. Damals wurde der aufgrund heftiger Rissbildungen akut einsturzgefährdete Bergfried durch den Einbau von sechs Ringankern stabilisiert und gerettet. Im Zuge der hierzu nötigen Einrüstung überzog man die Außenhaut mechanisch mit einer verbandelungsartig belassenen Zementverfugung, die sämtliche historischen Fugen verschloss. Der hierbei verwendete Industriezement zeigt eine extreme Härte und Dichte und ist manuell ohne stärkere Gewalt kaum entfernbar. Generell konnten am Bergfried drei verschiedene Schadensbilder unterschieden werden: Hohlräume hinter der Zementverfugung, punktuell abgewitterter Schieferstein sowie Risse in der Zementverfugung, die aber stabil sind und sich nur mit brachialer Gewalt öffnen lassen. Das ausgearbeitete Sanierungskonzept wird von einigen Grundfakten beeinflusst. So ist es nicht möglich, den extrem harten Zement zu entfernen, ohne dabei erhebliche Substanzverluste der originalen Außenhaut zu verursachen. Ein Entfernen ginge ohnehin nur unter Einsatz schweren, erschütterungsintensiven Geräts. Die Instandsetzung der Außenhaut muss also unter Beibehaltung der Zementverfugung erfolgen. Die geöffneten Hohlräume erstrecken sich offenbar nur bis zu 40 cm tief in den Mauerkern, fächern auch seitlich nicht weiter aus. Es hat sich an allen grünlichen Schiefersteinen gezeigt, dass nach Abnehmen der aufgewitterten Oberflächen in etwa 3-6 cm Tiefe wieder sehr harte, intakte Oberflächen erscheinen. Es ist problemlos und mit geringem Aufwand möglich, offenliegende Fugen soweit auszuräumen, dass hinter dem nassen Setzmörtel wieder fester Setzmörtel erscheint. Eine Tiefe von 5-10 cm ist dabei ohne weiteres überall zu erreichen. Diese Tiefe von 5-6 cm wird benötigt, um neuen Fugenmörtel auftragen zu können.

Die Instandsetzung der Turmaußenhaut kann gemäß der Befundlage händisch vom Gerüst aus erfolgen. Alle Schadenszonen werden freigelegt, gesäubert und anschließend ausgebessert. Ursächlich, direkt mit dem Problem der schadhaften Turmaußenhaut verbunden, ist die 1971/72 & 1989 geschaffene Turmkrone, die sich aus einer Stahl-Beton-Plattform, der Brüstung und dem Zugangshäuschen zusammensetzt. Aufgrund diverser Baufehler ist diese Turmabdeckung undicht und lässt Wasser in das Mauerwerk eindringen. Dies führt u. a. auch dazu, dass die Stahlträger bereits korrodieren. Alle Anschlüsse der Betonplattform sowohl an die Brüstungsmauer als auch an das Zugangshäuschen sind defekt. Hier ist es dringend erforderlich, die Anschlüsse der Abdichtung in die moderne Brüstung einzufräsen. Das Gefälle der Betonplattform scheint nicht zu passen; es führt das Regen- und Schmelzwasser nur bedingt den Entwässerungsöffnungen zu. Das Gefälle muss angepasst und in die dafür vorgesehenen Entwässerungsöffnungen geleitet werden. Die Entwässerungsrohre sind viel zu klein und kurz, sie ragen nur minimal von der Außenhaut vor und leiten somit das Wasser direkt an die Außenhaut. Hier wäre es wichtig, die Rohre zu vergrößern und 1,0 – 1,2 m weit auskragen zu lassen, so dass das Regenwasser nicht gegen die Turmwände läuft oder geblasen wird.Die Mauerkrone ist defekt; unter den Abdeckungssteinen befinden sich Hohlräume; manche Steine sind bereits abgegangen; überall bilden sich Risse; das Gefälle stimmt nicht, da die Mauerkrone platt abschließt. Die Brüstung müsste 0,-0,5 m abgetragen und neu aufgemauert werden. Sie sollte mit einer leicht geschrägten Mauerkrone abschließen, die aus größeren, aber auch dickeren Steinplat-ten besteht. Im Rahmen dieser Maßnahme sollte auch das unschöne Zugangshäuschen ersetzt werden. Das Kapitel Turmkrone ist als separate Maßnahme zu betrachten, da sie eine bautechnisch-konstruktive Ingenieursplanung voraussetzt.

Auf Verlangen des LfDH sollten noch zwei Kernbohrungen im Bereich der schlimmsten Schäden vorgenommen werden, um einen besseren Eindruck zur Standsicherheit zu gewinnen.

So wurden am 29.07.2021 zwei Kernbohrungen durch die Firma Seitz vorgenommen. In diesen Bereichen beträgt die Wandstärke ca. 1,20 m. Noch am selben Tag wurden diese durch den Statiker Herrn Dipl. - Ing. Vallieur gesichtet und bewertet.

In seiner Stellungnahme vom 30.07.2021 beschreibt er die Situation wie folgt:

Die Bohrungen wurden übereinander angeordnet; eine im oberen Bereich unter der Turmabdeckung und eine im unteren Bereich der dünneren Wand der Türmerstube. Die Bohrkerne wurden – da sie aufgrund des losen Mauerwerks keinen zusammenhängenden Zylinder darstellen – in mehreren Reihen nebeneinander in Kästen eingelagert. Sie zeigen stark unterschiedliche Bereiche auf; wenig festes Gestein, teilweise schiefriges Mauerwerk und großenteils weiches, nahezu schlammiges Füllmaterial. Die Befunde sind völlig durchfeuchtet; dies kann einerseits auf die Bohrmethode mit Hilfe von Wasserkühlung und andererseits auch auf die Durchfeuchtung der betroffenen Wandbereiche zurückgeführt werden. In diesem Zusammenhang muss erwähnt werden, dass diese Wand im Turminneren großenteils durch die erlittene Nässe aus Undichtigkeiten bzw. fehlerhafter Abdeckungen bereits grün verfärbt ist. Die Turmabdeckung besteht aus einer Stahlbeton-Kappendecke, die unterseitig durch zwei weitere Stahlträger zwischengestützt wird. Die Stahlträger der Kappendecke weisen bereits deutliche Schäden durch Korrosion auf; unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Stahl bei fortschreitende Korrosion einen Volumenzuwachs erfährt, ist davon auszugehen, dass nicht nur die Stahlbetonkappen, sondern schlimmstenfalls auch die Auflagerung der Stahlträger in der historischen Wand durch den Rost zukünftig Schaden nehmen können.

Ein weiterer Auszug seiner Bewertung:

Wie eingangs bereits erwähnt, beruht die Standsicherheit einer Mauerwerkswand – natürlich neben der erforderlichen Aussteifung, die hier ohne Zweifel allein schon aufgrund der Turmrundung gegeben ist – nicht nur auf der Güte des tragenden Materials, sondern auch auf der Dicke der an der Ablastung beteiligten Wand. Dies kann verglichen werden mit einem Stöckelschuh und einem normalen Schuhabsatz; die Pressung und damit der Stress des Materials bei gleicher Auflast steigt hier leicht nachvollziehbar mit geringer werdenden Kontaktfläche. Eine Bruchsteinwand – bestehend aus grob gehauenem Steinmaterial – kann bei fachgerechter Schichtung durch eine gute Verzahnung zu einer hohen Stabilität der Wand führen. Vorteil dieser Mauerwerksform ist die Toleranz des Bauteils gegen mögliche Ausfälle schwächerer Mauerwerksanteile; ein evtl. entstandener Hohlraum oder ausbrechendes, nachgebendes überlastetes Steinmaterial minderer Güte kann – wenn entsprechende Größen nicht überschritten werden – durch umliegendes Material aufgefangen und infolge Gewölbe- Wirkung entlastet werden. Unter Berücksichtigung dieser beiden Bedingungen und der im oberen Bereich des Turmes geringen Auflast – hier liegt nur die Turmabdeckung aus Stahlbeton sowie das Gewicht der darüber befindlichen Wandbereiche auf – kann trotz der in den Kernbohrungen und im Sichtbereich der Wand erkannten Hohlräume und Steinschäden von ausreichender Standsicherheit der historischen Wand ausgegangen werden.

Daraus ergibt sich seine folgende Handlungsempfehlung:

Neben den Empfehlungen (Ausbessern der sichtbaren bzw. akustisch erkannten Hohlräume, Ableiten der inneren Wandfeuchtigkeit) sollten natürlich die Ursachen der Schäden beseitigt werden. Die ursächliche Fehlbehandlung durch das Einschließen der Feuchtigkeit mit Zementmörtel aus der Sanierung 1971/1972 kann nach nicht schadensfrei beseitigt werden; jedoch sollte dafür gesorgt werden, dass einerseits der Nachschub der Feuchtigkeit gestoppt und andererseits die betroffene Wand dauerhaft getrocknet wird.

Das führt zu folgenden, weiterführenden Empfehlungen:

1. Erneuern der Stahlbeton-Turmabdeckung

2. Zwangslüftung des Turmes

3. Dauerhafte Abdeckung der Brüstungswandkrone mit Gefälle und Tropf-Überstand

Nach Klärung und Bewertung der Fakten mit allen Beteiligten und den davon abhängigen weiteren Sanierungsverlauf sowie Bearbeitung aller Formalitäten, konnte der Sanierungsbeginn auf den 26.08.2021 terminiert werden.