Keine Gebühren für Außenbewirtschaftung


Im öffentlichen Raum wird grundsätzlich für Sondernutzungen für die Außenbewirtschaftung stets eine Gebühr erhoben. Dies betrifft vorliegend den Wernerplatz und den Gottfriedplatz in der Altstadt. 

Im Jahr 2020 wurde die Gebühr zurückerstattet, 2021 bereits nicht erhoben. Hintergrund ist die Corona-Pandemie. „Dies ist eine kleine Unterstützung der gastronomischen Betriebe im Stadtgebiet“, so Bürgermeister Alexander Simon.