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Erst durch Medienberichte zum neuen Betriebskonzept des Frankfurter Flughafens hat die Stadt Eppstein erfahren, dass insbesondere die Flugrouten über den Taunus neu festgesetzt bzw. stärker genutzt werden sollen. Diese öffentliche Vorstellung ohne vorherige Beteiligung der Fluglärmkommission am Flughafen Frankfurt und ohne vorherige Information und Beteiligung betroffener Kommunen und Landkreise wird missbilligt.
Ein neues Betriebskonzept soll der prognostizierten steigenden Zahl der Flugbewegungen Rechnung tragen: darin ist eine Erhöhung auf 110 Bewegungen pro Stunde (von jetzt 104) vorgesehen. Das hätte zur Folge, dass es mehr Abflüge nach Nordwesten in Richtung Taunus geben wird, weil künftig deutlich mehr Abflüge von der Centerbahn über diese Nordwest-Abflugrouten abgewickelt werden. Bei diesen Abflügen sollen die Flugzeuge bereits kurz nach dem Start in einer engen Kurve in Richtung Taunus abdrehen. Den tatsächlichen Bedarf für eine solche Ausweitung haben die Planer bislang nicht nachgewiesen. Ursprünglich sollten die direkten Abflugrouten in Richtung Nordwesten eigentlich nur selten genutzt werden, weil es zu Konflikten mit der neuen Nordwest-Landebahn führte. Größere Sicherheitsabstände waren nötig.
Durch die Fortentwicklung und Ausweitung der genehmigten und bestehenden Flugrouten am Frankfurter Flughafen sind viele Taunusgemeinden betroffen. Auch das Stadtgebiet von Eppstein ist hiervon tangiert: durch diese aktuell in Rede stehenden Änderungen ist eine Betroffenheit der Stadt, der öffentlichen Einrichtungen im Stadtgebiet und der Einwohnerinnen und Einwohner gegeben. Die Stadt Eppstein wird negative Ein- und Auswirkungen auf den Naturraum und die Lebensqualität der hier lebenden Menschen nicht hinnehmen. Bei den Überlegungen zu Anpassungen der Flugrouten müssen insbesondere die Auswirkungen auf die Region sorgfältig geprüft werden. Zusätzliche Flugbewegungen über die bereits genehmigten und festgesetzten Bewegungen hinaus bedarf es nach Auffassung der Stadt Eppstein nicht. Deshalb ist auch vor dem Hintergrund des Lärmschutzes davon abzusehen. Trotz der unbestrittenen Anerkennung des Nutzens und der Vorteile des nahegelegenen Flughafens, ist eine signifikante nachteilige Veränderung des Wohnumfeldes und damit der Wohnqualität nicht hinzunehmen. Deshalb wird erwartet, dass eine zusätzliche Belastung des Stadtgebietes und der Taunusgemeinden mit neuen Flugbewegungen ausgeschlossen wird. Die Stadt Eppstein erwartet, dass die Fluglärmbelastung auf den Werten verbleibt, die aktuell genehmigt und festgesetzt sind. Die Veränderungen der Ausnutzung der planfestgestellten Flugrouten zum Nachteil Eppsteins und seiner Nachbargemeinden werden abgelehnt.