Bürgermeister Alexander Simon, Erste Stadträtin Sabine Bergold und die stellvertretende Direktorin des Amtsgerichtes Königstein Dr. Nicole Demme bedankten sich in Anwesenheit des Magistrates und der Mitglieder aus allen fünf Eppsteiner Ortsgerichten für die langjährige und vorbildliche Arbeit.
„35 Jahre, das ist eine sehr lange Zeit, in der Sie dieses Ehrenamt mit Leben erfüllt haben und vielen Menschen helfen konnten,“ so der Bürgermeister. Als Ortsgerichtsvorsteher ist man Ansprechpartner der Bevölkerung auch außerhalb der eigentlichen Sprechzeiten. Es wurde hervorgeheben, dass sich Manfred Kaus jederzeit für die Bürgerinnen und Bürger eingesetzt hat. Er hat unterstützt, informiert oder in schwierigen Fällen vermittelt. Aber auch neben diesem Ehrenamt war und ist Manfred Kaus aktiv: hervorzuheben ist die Tätigkeit und das Engagement in der Ostafrikahilfe und beim Gesangsverein Liederkranz Bremthal sowie als Jagdpächter. Dafür wurde Manfred Kaus mit dem Hessischen Verdienstorden am Bande ausgezeichnet.
Nachfolger ist Matthias Dinges, der dem Ortsgericht Bremthal nun vorsteht. Auch er zeichnet sich durch ein langjähriges Engagement aus. Matthias Dinges ist seit über 25 Jahren Mitglied im Ortsgericht. Die Stadt Eppstein bedankt sich bei Manfred Kaus und bei allen Mitgliedern der Ortsgerichte.
Hintergrund: in Hessen verfügt jede Kommune über ein Ortsgericht, in Eppstein gibt es fünf
Die Stadt Eppstein gliedert sich in fünf Ortsgerichtsbezirke, die den Stadtteilen entsprechen. Die örtliche Zuständigkeit der Ortsgerichte ist auf die Gemarkung der Stadtteile begrenzt.
Jedes Ortsgericht besteht aus einer Ortsgerichtsvorsteherin bzw. einem Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen. Je nach Aufgabe müssen aber nicht alle Mitglieder des Ortsgerichts tätig werden. Die Ortsgerichtsmitglieder werden durch eine Abstimmung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eppstein bestimmt und vom Amtsgerichts ernannt.
Die Ortsgerichte bieten als Hilfsbehörden der Justiz den Bürgerinnen und Bürgern Fülle von Service-Leistungen: Gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr sind Unterschrifts- und Abschriftenbeglaubigungen zu erhalten, was regelmäßig dem Ortsgerichtsvorsteher obliegt. Besonderheiten einer Beglaubigung des Ortsgerichts ist, dass es eine "öffentliche Beglaubigung" ist. Diese besondere Form einer schriftlich niedergelegten Willenserklärung ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben. Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht: Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallanzeige. Das Ortsgericht kann bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen mitwirken. Sicherung des Nachlasses: Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.