Entsprechend der Regelung des § 84 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist in Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten. Die Ausländerbeiratswahlen haben in Hessen zusammen mit den Kommunalwahlen im März 2021 stattgefunden. In Eppstein leben mehr als 1.000 gemeldete ausländische Einwohner. Auf die Bekanntmachung zur Einreichen von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat in Eppstein hat es keine Rückmeldungen gegeben, weshalb keine Wahlhandlung vorzunehmen war. Da es auch in der Vergangenheit keine Wahlvorschläge gegeben hatte, wurde in Eppstein ein solcher Beirat bisher nicht eingerichtet.
Seit dem 16.05.2020 gilt eine Änderung der Hessischen Gemeindeordnung. Neu geregelt ist die Integration-Kommission. Rechtsgrundlage ist § 89 der HGO, der wie folgt lautet:
§ 89 HGO – Integrations-Kommission
Im Hinblick auf die Wählbarkeit gilt § 86 Absatz 3 und Absatz 4 entsprechend. Für eine Mitarbeit in der Integrations-Kommission als sachkundiger Einwohner müssen daher folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Entsprechend der Regelung des § 89 Absatz 1 Satz 2 HGO wird dazu aufgerufen, sich bei Interesse an einer Mitarbeit in der Integrations-Kommission zu melden. Sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner werden im Falle des Wunsches an einer Mitarbeit gebeten, sich bis zum 20.04.2021 zu melden bei
Bürgermeister Alexander Simon
Rathaus I, Hauptstraße 99, 65817 Eppstein
alexander.simon@eppstein.de
Die Integrations-Kommission übernimmt die gleichen Aufgaben, die auch ein Ausländerbeirat übernimmt, was in § 88 HGO geregelt ist. Die Kommission vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Stadt. Sie berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Magistrat hat die Integrations-Kommission rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Integrations-Kommission hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Die Kommission ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Stadtverordnetenversammlung und Magistrat können, Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren. In allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, kann die Integrations-Kommission Anträge an die Stadtverordnetenversammlung richten.