Integrations-Kommission: alle sollen mitmachen dürfen


Der Magistrat schloss sich bereits diesem Votum in seiner Sitzung am 10. Juni an. Nun berät der Haupt- und Finanzausschuss am 23. Juni hierüber inhaltlich. „Es ist gut, dass es in unserer Stadt ein breites Interesse an einer ehrenamtlichen Mitarbeit in dem Gremium gibt“, so die Rathaus-Spitze. Mehrere Institutionen, Vereine und Kirchen sind hier sehr aktiv.

Die Integrations-Kommission ist ein komplett neues Gremium. Es hatten sich fünf interessiere Einwohner gemeldet. Die Einrichtung schreibt die Hessische Gemeindeordnung durch eine Neufassung vom 16.05.2020 vor. Zur Wahl vorgeschlagen werden: Hava Yildiz-Müller, Nivea Schmidt, Samira Karimi und Christopher Thomas. Komplettiert werden soll dieses Team von Gisela Rasper, die sich um die Integrationsarbeit in Eppstein bereits verdient gemacht hat. Das Interesse der Bürgerschaft wurde abgefragt. Hierzu gab es mehrere Veröffentlichungen in der Presse, auf der Internetseite der Stadt und in den sozialen Medien. Daraufhin haben mehrere Personen ihr Interesse angemeldet. Alle Personen, die sich gemeldet haben, ihr Interesse an einer Mitarbeit in der Integrations-Kommission angezeigt haben und für eine Kandidatur bereitstehen, werden nun zur Wahl vorgeschlagen. Nach der Wahl und der Sommerpause soll die Kommission ihre Arbeit aufnehmen. Gesetzlich geregelt ist, dass der Bürgermeister oder die Erste Stadträtin den Vorsitz in der Kommission führt.

 

Integrations-Kommission anstelle eines Ausländerbeirates

Entsprechend der Regelung des § 84 Absatz 1 Satz 1 Halbsatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist in Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern ein Ausländerbeirat einzurichten. Die Ausländerbeiratswahlen haben in Hessen zusammen mit den Kommunalwahlen im März 2021 stattgefunden. In Eppstein leben mehr als 1.000 gemeldete ausländische Einwohner. Auf die Bekanntmachung zur Einreichen von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Ausländerbeirat in Eppstein hatte es keine Rückmeldungen gegeben, weshalb keine Wahlhandlung vorzunehmen war. Da es auch in der Vergangenheit keine Wahlvorschläge gegeben hatte, wurde in Eppstein ein solcher Beirat bisher nicht eingerichtet.

 

Aufgaben der Integrations-Kommission

Die Integrations-Kommission übernimmt die gleichen Aufgaben, die auch ein Ausländerbeirat übernimmt. Die Kommission vertritt die Interessen der ausländischen Einwohner der Stadt. Sie berät die Organe der Stadt in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Der Magistrat hat die Integrations-Kommission rechtzeitig über alle Angelegenheiten zu unterrichten, deren Kenntnis zur Erledigung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Die Integrations-Kommission hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen. Die Kommission ist in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, zu hören. Stadtverordnetenversammlung und Magistrat können, Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung müssen in ihren Sitzungen den Ausländerbeirat zu den Tagesordnungspunkten hören, die Interessen der ausländischen Einwohner berühren. In allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen, kann die Integrations-Kommission Anträge an die Stadtverordnetenversammlung richten. Im Hinblick auf die Wählbarkeit gilt § 86 Absatz 3 und Absatz 4 entsprechend. Für eine Mitarbeit in der Integrations-Kommission als sachkundiger Einwohner müssen daher folgende Voraussetzungen erfüllt sein: Mindestalter von 18 Jahren, Hauptwohnsitz in Eppstein seit mindestens drei Monaten, wahlberechtigter ausländischer Einwohner oder deutscher Einwohner im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, der/die diese Rechtsstellung als ausländischer Einwohner im Inland erworben hat oder zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzet.