Ablesen der Wasserzähler


Um den Verbrauch ordnungsgemäß abrechnen zu können, wird der Stand des Wasserzählers benötigt.

Dazu sollten Verbraucherinnen und Verbraucher den Zählerstand des Hauptwasserzählers ablesen und spätestens bis zum 31.12.2023 online der Stadt Eppstein zu melden. 

Hierzu lässt sich der auf der Ablesekarte abgebildete QR-Code nutzen Sie die aufgedruckte URL. Der Zählerstand kann außerdem auf den Ablesekarten eingetragen werden. Die ausgefüllten Ablesekarten können im Bürgerbüro und im Rathaus I in den Briefkasten eingeworfen oder per Post an die Stadt Eppstein zurückgesendet werden. Zur Vermeidung von Schätzungen bittet die Stadt Eppstein, von diesen Möglichkeiten unbedingt Gebrauch zu machen und von telefonischen Meldungen abzusehen.