Aufstellung anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit, Erlaubnis
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Schneider-Melis, Manuela | 06198 305-137 | ![]() |
![]() |
Wenn Sie als Gewerbetreibende/r für andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit in einer Spielstätte veranstalten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Die Erlaubnis ist an eine bestimmte Person, an ein bestimmtes Spiel und an einen bestimmten Veranstaltungsort gebunden. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn Sie im Besitz einer vom Bundeskriminalamt (BKA) erteilten Unbedenklichkeitsbescheinigung sind.
Wenden Sie sich an die Stadt/Gemeinde (Ordnungsamt), in der andere Spiele mit Gewinnmöglichkeit angeboten werden sollen.
Sie können das Verfahren auch elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln.
- Formloser Antrag
- Personalausweis / Reisepass und Meldebescheinigung der Wohnsitzgemeinde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des BKA
Es werden Gebühren in der Höhe von 30,50 Euro - 1.326,00 Euro erhoben.
Keine.