Personalausweis: Verlustanzeige
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Hanke-Birnbaum, Cornelia | 06198 305-405 | ![]() |
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Kunz, Mike | 06198 305-405 | ![]() |
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Steinfurth, Hildegard | 06198 305-405 | ![]() |
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Schramm, Bettina | 06198 305-405 | ![]() |
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Neubert, Svenja | 06198 305-405 | ![]() |
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Bernert, Marlene | 06198 305-405 | ![]() |
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Seit dem 1.11.2010 wird auf der Grundlage des "Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis" ein neuer Personalausweis ausgegeben. Ausführliche Informationen über das neue Dokument und dessen Funktionalitäten erhalten Sie über das vom Bundesministerium des Innern bereitgestellte Informationsportal: www.personalausweisportal.de
Ist der Personalausweis abhanden gekommen, d.h. der Personalausweis ist unauffindbar, verlorengegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin bzw. der Ausweisinhaber die Pflicht, der Personalausweisbehörde unverzüglich den Verlust und ggf. das Wiederauffinden des Ausweises anzuzeigen.
Haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, so müssen Sie diese bei Diebstahl oder Verlust unverzüglich sperren lassen. Die Sperrung stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird; sieh dazu "Elektronischer Identitätsnachweis; Sperrung" (Leistungsbeschreibung im Hessen-Finder)
Bei Nutzung der Signaturfunktion ist der Verlust dem jeweiligen Signaturanbieter zu melden.
Wenden Sie sich an die Personalausweisbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
Formulare | |
Aushändigungsvollmacht Ausweisdokumente |
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