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Lärmschutz

Details
Ordnungsamt, Friedhof, Feuerwehr,
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Schneider-Melis, Manuela 06198 305-137 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Lärmschutz bezeichnet alle Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder Gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

 

 

Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Fluplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.

 

 

Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

 

Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.

 

Für die Umgebung von Hauptverkehrsstraßen und Haupteisenbahnstrecken, den Flughafen Frankfurt sowie die Ballungsräume Frankfurt und Wiesbaden (in der ersten Stufe der Lärmaktionsplanung) und Kassel, Offenbach und Darmstadt (in der zweiten Stufe ab 2013) werden auf der Grundlage der Bestandsaufnahme Lärmaktionspläne aufgestellt. Die Lärmaktionspläne werden zukünftig fortgeschrieben und auf die tatsächlichen Verhältnisse angepasst.




An wen muss ich mich wenden?

Für die Aufstellung der Lärmaktionspläne sind die Regierungspräsidien in Hessen zuständig. Fragen zum Verkehrslärm fallen in die Zuständigkeit des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL). Lärmbeschwerden werden je nach Zuständigkeit von den Kommunen, Kreisausschüssen oder den Umweltabteilungen der Regierungspräsidien bearbeitet.



Rechtsgrundlage


  • Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und Verordnungen zum BImSchG
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  • Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG)



Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie in den Internetauftritten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologi" und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

 


  • Lärmschutz
  • Lärm
  • Luft, Lärm & Licht




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Telefax: 0 61 98 - 305 109


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