Aufenthalts- / Meldebescheinigung
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Hanke-Birnbaum, Cornelia | 06198 305-405 | ![]() |
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Kunz, Mike | 06198 305-405 | ![]() |
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Steinfurth, Hildegard | 06198 305-405 | ![]() |
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Schramm, Bettina | 06198 305-405 | ![]() |
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Neubert, Svenja | 06198 305-405 | ![]() |
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Bernert, Marlene | 06198 305-405 | ![]() |
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Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung, d.h., sie beinhaltet lediglich, wer, wo gemeldet ist. Einzelheiten wie zum Beispiel Konfession oder Familienstand werden nicht aufgeführt. Bescheinigungen für andere Personen können nur der betreffenden Person selbst schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Eine Aufenthaltsbescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger müssen bei Passangelegenheiten ihren Konsulaten eine Aufenthaltsbescheinigung vorlegen. Sie enthält im Gegensatz zur reinen Meldebestätigung auch Angaben über Familienstand, Konfession und Staatsangehörigkeit
An die Meldebehörde (früher allgemein bekannt als Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Personalausweis oder Reisepass und ggf. Vollmacht
Es werden Gebühren nach Nr. 42 (Einwohnermeldewesen) des Verwaltungskostenverzeichnisses zur "Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport" erhoben.
Sie können bei uns Aufenthalts-, Melde- und Lebensbescheinigungen erhalten.
Diese Bescheinigungen sind Auszüge aus dem Melderegister, aus denen Ihre persönlichen Daten hervorgehen.
Sie werden zur Vorlage bei Behörden oder für private Zwecke benötigt.
Kosten:
Die Verwaltungsgebühr beträgt i.d.R. 8,00 €
Benötigte Unterlagen:
- Ausweisdokument