Reisepass, vorläufiger
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Hanke-Birnbaum, Cornelia | 06198 305-405 | ![]() |
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Kunz, Mike | 06198 305-405 | ![]() |
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Steinfurth, Hildegard | 06198 305-405 | ![]() |
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Schramm, Bettina | 06198 305-405 | ![]() |
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Neubert, Svenja | 06198 305-405 | ![]() |
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Bernert, Marlene | 06198 305-405 | ![]() |
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Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
Der vorläufige Reisepass besitzt eine Gültigkeit von maximal einem Jahr. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
An die Passbehörde Ihrer Wohnortgemeinde.
- Ein anderes Ausweisdokument, i.d.R. der bisherige Reisepass und/oder z.B. der Personalausweis
- Ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (Größe 45x35 mm, Hochformat ohne Rand).
Für die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses werden 26,00 Euro an Gebühren erhoben.
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige erhalten Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
Gebühr | Zahlungsweise | Betrag |
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Vorläufiger Reisepass | 26,00 EUR |