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Das Jubiläumsjahr 2018 in Eppstein

Rechte und Freiheit, verbürgt und gesichert: Das Jubiläumsjahr 2018 in Eppstein (6576 KB)

 

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Logo 700 Jahre Stadtrechte Eppstein

 


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Veranstaltungen

[27.04.2018 - 19.10.2018 00:00 Uhr]Standesamtliche Trauungen auf Burg Eppstein
[04.05.2018 19:30 Uhr]Zu Gast bei den Rittern
[10.05.2018 10:00 Uhr - 18:00 Uhr]Prangerfest der Stadtwache Eppstein
[10.05.2018 10:00 Uhr]Himmelfahrt auf Hof Häusel
[13.05.2018 10:00 Uhr - 17:00 Uhr]Internationaler Museumstag: Rechte und Freiheit, verbürgt und gesichert

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Wieder Flugvermessung am Flughafen Frankfurt

Nächtliche Vermessungsflüge vom 19.-22. April


Öffentliche Bekanntmachung

Einladung zur Sitzung...

Wegen umfangreicher Felshangsicherung

Vollsperrung der östlichen Burgstraße vom 23. April bis 11. Mai


Sprechstunde des Försters

am Mittwoch, 25. April


Fehler im Abfallkalender:

Papier- und Biotonnenleerungen verschieben sich



Wo finde ich Posteinrichtungen

Informationen der Deutsche Post AG: Postfilialen in Eppstein mit ihren Dienstleistungen und Öffnungszeiten sowie die Briefkästen in Eppstein finden Sie unter Postfinder


BürgerBus

Der Eppsteiner BürgerBus kann unter Tel. 0172 80 40 861 bestellt werden.


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Gewerbezentralregisterauskunft

Details
BürgerBüro
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hanke-Birnbaum, Cornelia 06198 305-405 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Kunz, Mike 06198 305-405 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Steinfurth, Hildegard 06198 305-405 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Schramm, Bettina 06198 305-405 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Neubert, Svenja 06198 305-405 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Bernert, Marlene 06198 305-405 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Auf Antrag erhält jede natürliche oder juristische Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen. Die Gewerbezentralregisterauskunft wird in einer Vielzahl von Erlaubnisverfahren benötigt.

 

 

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt.

 

 

Die Auskunft kann von einer natürlichen Person beantragt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat. Zuständig sind hier die Stadtverwaltungen (Gemeindevorstände) der Wohnsitzgemeinden. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.

 

 

Die Gewerbezentralregisterauskunft kann auch von einer juristischen Person beantragt werden. Hier richtet sich die behördliche Zuständigkeit für die Entgegennahme des Antrags nach dem Sitz der Firma (Ort der Eintragung im Handelsregister). Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.

 

 

Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister:

 


  • für private Zwecke: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt.

     

    (behördlicher Hinweis: Beleg-Art 1)
  •  zur Vorlage bei einer Behörde: Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird direkt der Behörde zugesandt.



An wen muss ich mich wenden?

An Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung.

 

 

Die örtliche Zuständigkeit richtet sich

 


  • bei natürlichen Personen nach deren Wohnort (Hauptwohnung entsprechend dem Personalausweis),
  • bei juristischen Personen nach dem Sitz der Haupt- oder Zweigniederlassung; dies gilt auch für Personengesellschaften, die ins Handelsregister eingetragen werden (z. B. OHG und KG) oder für eine eingetragene Kauffrau bzw. einen eingetragenen Kaufmann.


Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Bei einer Auskunft für eine natürliche Person:

     

    gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragsstellers; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Bei einer Auskunft für eine juristische Person:
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters der Firma; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
    • Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei einer Auskunft zur Vorlage bei einer Behörde zusätzlich:

     

    die Anschrift der Behörde und die Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
  • Aufenthalts- / Meldebescheinigung
  • Abschrift aus dem Handelsregister



Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren betragen 13,00 Euro.



Welche Fristen muss ich beachten?

Die Erstellung durch das Bundesamt der Justiz beträgt regelmäßig weniger als eine Woche. Allerdings können insbesondere durch eine längere Dauer der postalischen Übermittlung Verzögerungen auftreten. Eilbedürftige Fälle bitte mit der Gemeindeverwaltung des Wohnortes bzw. Firmensitzes abklären.



Rechtsgrundlage


  • § 150 Gewerbeordnung (GewO)
  • Nr. 1132 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Gesetz über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG)



Gebühr Zahlungsweise Betrag 
Gewerbezentralregisterauszug   13,00 EUR  

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Burgstadt Eppstein

Hauptstraße 99
65817 Eppstein


Telefon: 0 61 98 - 305 0
Telefax: 0 61 98 - 305 109


eMail: info@eppstein.de
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