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Ortsgerichte

In Hessen verfügt jede Kommune über ein Ortsgericht.

Die Stadt Eppstein gliedert sich in fünf Ortsgerichtsbezirke, die den Stadtteilen entsprechen. Die örtliche Zuständigkeit der Ortsgerichte ist auf die Gemarkung der Stadtteile begrenzt.

Jedes Ortsgericht besteht aus einer Ortsgerichtsvorsteherin bzw. einem Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen. Je nach Aufgabe müssen aber nicht alle Mitglieder des Ortsgerichts tätig werden.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden durch eine Abstimmung der Stadtverordentenversammlung der Stadt Eppstein bestimmt und von dem Präsidenten des Amtsgerichts ernannt.

Die Ortsgerichte bieten als Hilfsbehörden der Justiz den Bürgern eine Fülle von Service-Leistungen:

  • Gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr sind Unterschrifts- und Abschriftenbeglaubigungen zu erhalten, was regelmäßig dem Ortsgerichtsvorsteher obliegt. Besonderheiten einer Beglaubigung des Ortsgerichts ist, dass es eine "öffentliche Beglaubigung" ist. Diese besondere Form einer schriftlich niedergelegten Willenserklärung ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben.
  • Erteilung der Sterbefallsanzeige an das Amtsgericht: Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallsanzeige.
  • Das Ortsgericht kann bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen mitwirken.
  • Schätzungen: Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert von Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück sowie Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, schätzen.
  • Sicherung des Nachlasses: Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

  • Die Ortsnähe und die besondere Sachkunde des Ortsgerichte sowie die Tatsache das mehrere Mitglieder sich zu einem Ergebnis zusammen finden müssen, bietet die Gewähr, dass das Ortsgericht zu sachlich angemessenen Ergebnissen gelangt. Der Gebührenaufwand ist dabei unverhältnismäßig gering, verglichen mit einem Sachverständigengutachten.

    Das Ortsgericht spricht aber keine Urteile - auch wenn der Name es vermuten lässt.
    Es ist nicht identisch mit dem Schiedsamt und hiervon zu unterscheiden.



    Ortsgericht I - Eppstein


    Ortsgerichtsvorsteher:

    Hans Rudolf Roth
    Kurmainzer Str. 12
    65817 Eppstein

    Tel.: 06198 574780
    Stellvertreter:

    Peter Arnold
    Hintergasse 14
    65817 Eppstein

    Tel.: 06198 7070


    Sprechstunde nach Vereinbarung


    Ortsgericht II - Eppstein-Bremthal


    Ortsgerichtsvorsteher:

    Manfred Kaus
    Wilhelm-Reuter-Straße 34
    65817 Eppstein

    Tel.: 06198 500537
    oder 0172 6132502
    Stellvertreter:

    Matthias Dinges
    Freiher-vom-Stein-Straße 1
    65817 Eppstein

    Tel.: 06198 1695


    Sprechstunde: Mo: 18.30 - 19.30 Uhr, Verwaltungsstelle Bremthal, Alte Schulstr. 2


    Ortsgericht III - Eppstein-Ehlhalten


    Ortsgerichtsvorsteher:

    Klemens Conrady
    Langstraße 43
    65817 Eppstein

    Tel.: 06198 9617
    Stellvertreter:

    Rudolf Kloes
    Feldbergstraße 1
    65817 Eppstein

    Tel.: 06198 9610


    Sprechstunde nach Vereinbarung


    Ortsgericht IV - Eppstein-Niederjosbach


    Ortsgerichtsvorsteher:

    Hans-Joachim Jungels
    Obergasse 5
    65817 Eppstein

    Tel.: 06198 1767
    oder 0160 645 7321
    E-Mail: Jungels@web.de
    Stellvertreter:

    Winfried Heinz
    Hollergewann 5
    65817 Eppstein


    Sprechstunden und -orte werden telefonisch mit dem Ortsgerichtsvorsteher vereinbart


    Ortsgericht V - Eppstein-Vockenhausen


    Ortsgerichtsvorsteher:

    Horst Usinger
    Am Dornbusch 20
    65817 Eppstein

    Tel.: 06198 1541
    Stellvertreter:

    Roland Häuber
    Hauptstrasse 9
    65817 Eppstein

    Tel.: 06198 1470


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    Telefon: 0 61 98 - 305 0
    Telefax: 0 61 98 - 305 109


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