Ortsgerichte
In Hessen verfügt jede Kommune über ein Ortsgericht.
Die Stadt Eppstein gliedert sich in fünf Ortsgerichtsbezirke, die den Stadtteilen entsprechen. Die örtliche Zuständigkeit der Ortsgerichte ist auf die Gemarkung der Stadtteile begrenzt.
Jedes Ortsgericht besteht aus einer Ortsgerichtsvorsteherin bzw. einem Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Ortsgerichtsschöffen. Je nach Aufgabe müssen aber nicht alle Mitglieder des Ortsgerichts tätig werden.
Die Ortsgerichtsmitglieder werden durch eine Abstimmung der Stadtverordentenversammlung der Stadt Eppstein bestimmt und von dem Präsidenten des Amtsgerichts ernannt.
Die Ortsgerichte bieten als Hilfsbehörden der Justiz den Bürgern eine Fülle von Service-Leistungen:
Gegen eine vergleichsweise geringe Gebühr sind Unterschrifts- und Abschriftenbeglaubigungen zu erhalten, was regelmäßig dem Ortsgerichtsvorsteher obliegt. Besonderheiten einer Beglaubigung des Ortsgerichts ist, dass es eine "öffentliche Beglaubigung" ist. Diese besondere Form einer schriftlich niedergelegten Willenserklärung ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben. Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht: Der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallanzeige. Das Ortsgericht kann bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen mitwirken. Schätzungen: Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert von Grundstücken, beweglichen Sachen, Nutzungen eines Grundstücks, Rechten an einem Grundstück sowie Früchten, die von dem Boden noch nicht getrennt sind, schätzen. Sicherung des Nachlasses: Der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.
Die Ortsnähe und die besondere Sachkunde der Ortsgerichte sowie die Tatsache das mehrere Mitglieder sich zu einem Ergebnis zusammen finden müssen, bietet die Gewähr, dass das Ortsgericht zu sachlich angemessenen Ergebnissen gelangt. Der Gebührenaufwand ist dabei verhältnismäßig gering, verglichen mit einem Sachverständigengutachten.
Das Ortsgericht spricht aber keine Urteile - auch wenn der Name es vermuten lässt.
Es ist nicht identisch mit dem Schiedsamt und hiervon zu unterscheiden.
Ortsgericht I - Eppstein
Ortsgerichtsvorsteher:
Hans Rudolf Roth
Tel.: 06198 574780 | Stellvertreter:
Peter Arnold
Tel.: 06198 7070 |
Sprechstunde nach Vereinbarung
Ortsgericht II - Eppstein-Bremthal
Ortsgerichtsvorsteher:
Manfred Kaus
Tel.: 06198 500537 | Stellvertreter:
Matthias Dinges
Tel.: 06198 1695 |
Sprechstunde: ab 12.03.2014 jeden Mittwoch: 18.00 - 19.00 Uhr, ehemalige Verwaltungsstelle Bremthal, Bornstraße 18
Ortsgericht III - Eppstein-Ehlhalten
Ortsgerichtsvorsteher:
Klemens Conrady
Tel.: 06198 9617 | Stellvertreter:
Bertold Gruber
Tel.: 06198 7269 |
Sprechstunde jeden 2. und 4. Dienstag im Monat von 18.00 bis 19.00 Uhr
Rathausweg 1
Ortsgericht IV - Eppstein-Niederjosbach
Ortsgerichtsvorsteher:
Hans-Joachim Jungels
Tel.: 06198 1767 | Stellvertreter:
Winfried Heinz
Tel. 06198 2222 |
Sprechstunden und -orte werden telefonisch mit dem Ortsgerichtsvorsteher vereinbart
Ortsgericht V - Eppstein-Vockenhausen
Ortsgerichtsvorsteher:
Norbert Röske Rossertweg 4a 65817 Eppstein
Tel. 0170 8552605 oder 06198 501801 (Anrufbeantworter) | Stellvertreter:
Roland Häuber
Tel.: 06198 1470 |
Sprechstunde nach Vereinbarung