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Die Gemeindeverfassung

In Hessen wird die Kommunalverfassung durch zwei Organe gekennzeichnet, die aus einer Mehrzahl von Personen bestehen. In Eppstein sind das die Stadtverordnetenversammlung, die per Gesetz (Hessische Gemeindeordnung, HGO) nach der Größe der Stadt aus 37 Personen besteht. Das zweite Gremium ist der Magistrat, der in Eppstein aus 11 Personen besteht.

Die Stadtverordnetenversammlung wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt, während die Magistratsmitglieder, mit Ausnahme des direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Bürgermeisters, von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden. Neben dem Bürgermeister, der hauptamtlich tätig ist, müssen mindestens zwei Beigeordnete tätig sein, die Anzahl der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung geregelt. Hauptamtliche Beigeordnete, in Eppstein der Erste Stadtrat und der Bürgermeister, werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, ehrenamtliche Beigeordnete für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung (fünf Jahre).