Aktuelles

  • Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d BundesImmissionsschutzgesetz
    Aufstellung des Lärmaktionsplans für den Regierungsbezirk Darmstadt; Teilplan Straßenverkehr mehr

  • Sprechstunde des Försters
    Der Revierförster für den Stadtwald Eppstein, Peter Lepke, hat seine nächste Sprechstunde am Mittwoch, 10. März 2010, von 17 bis 18 Uhr im Rathaus I in Vockenhausen, Sitzungsraum Erdgeschoss, Hauptstraße 99, 65817 Eppstein. mehr

Die Gemeindeverfassung

In Hessen wird die Kommunalverfassung durch zwei Organe gekennzeichnet, die aus einer Mehrzahl von Personen bestehen. In Eppstein sind das die Stadtverordnetenversammlung, die per Gesetz (Hessische Gemeindeordnung, HGO) nach der Größe der Stadt aus 37 Personen besteht. Das zweite Gremium ist der Magistrat, der in Eppstein aus 11 Personen besteht.

Die Stadtverordnetenversammlung wird unmittelbar von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt gewählt, während die Magistratsmitglieder, mit Ausnahme des direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählten Bürgermeisters, von der Stadtverordnetenversammlung gewählt werden. Neben dem Bürgermeister, der hauptamtlich tätig ist, müssen mindestens zwei Beigeordnete tätig sein, die Anzahl der Beigeordneten ist in der Hauptsatzung geregelt. Hauptamtliche Beigeordnete, in Eppstein der Erste Stadtrat und der Bürgermeister, werden für eine Amtszeit von sechs Jahren gewählt, ehrenamtliche Beigeordnete für die Dauer der Wahlzeit der Stadtverordnetenversammlung (fünf Jahre).