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Das Eppsteiner Baustellen-Informations-System (EBIS) gibt Auskunft über Straßenbauarbeiten im Stadtgebiet. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie nähere Informationen zum Hintergrund, Dauer und Auswirkungen der Maßnahme. Bitte beachten Sie, dass nicht sämtliche im Stadtgebiet vorhandenen Straßenbaumaßnahmen hier abschließend aufgeführt werden können.
Ihr Ansprechpartner:
Herr Durchholz
Kontaktmöglichkeiten
Adresse: Hauptstraße 99, 65817 Eppstein
Telefon:
(06198) 305 - 160
(06198) 305 - 0 (Zentrale)
Telefax:
(06198) 305 - 109
e-Mail: EBIS@eppstein.de
Die Bauarbeiten am Gewerbegebiet West
Das Gewerbegebiet ist ab Mitte November erschlossen - einen Monat früher als geplant.
Arbeiten in der Hauptstraße
Die Kanal- und Wasserleitungsarbeiten in der Hauptstraße in Vockenhausen laufen seit dem 4. April 2011.
Seit Anfang November läuft der Kanalbauabschnitt in Höhe Hauptstraße 141 in Richtung Ehlhalten. Seit dem 10. Januar 2012 werden die weiteren Hausanschlüsse hergestellt. Erst wenn das derzeitige Ende der Hauptkanaltrasse erreicht ist, wird diese weiter gebaut, sodass sich die Gesamtlänge der Baustelle insgesamt verkürzt und auch witterungsbedingt unterbrochen werden kann.
Die Verkehrsregelung erfolgt durch eine mobile Baustellenlichtzeichenanlage. Es kann zu Verkehrsbehinderungen kommen. Die Bauunternehmung wurde angewiesen, diese so gering wie möglich zu halten und die Zufahrt soweit wie möglich über Stahlplatten zu gewährleisten.
Für die Arbeiten ist es notwendig, die Hauptstrasse für den reinen Durchgangsverkehr zu sperren. Der Anliegerverkehr, so auch der Verkehr zu den Vockenhäuser Geschäften, ist frei.
Die überörtliche großräumige Umleitung erfolgt über diese Strecken:
Von Eppstein kommend mit der ausgeschilderten Umleitung 1 über die B 455 in Richtung BAB 3 zur Anschlussstelle Niedernhausen. Über die BAB 3 bis Ausfahrt Nr. 45 Idstein, weiter über die B 275 und die L 3026 nach Waldems-Esch.
Aus Richtung Bad Camberg von der B 8 kommend mit der ausgeschilderten Umleitung 2 ab Waldems-Esch über L 3026, B 275 zur Anschlussstelle Idstein. Über die BAB 3 bis Ausfahrt Nr. 46 Wiesbaden/ Niedernhausen und weiter über B 455 nach Eppstein.
Der innerörtliche Anliegerverkehr (und damit auch der Kundenverkehr zu den Vockenhäuser Geschäften) wird halbseitig mit Lichtsignalanlage an der Baustelle vorbeigeführt.
Allgemeine Informationen zur Baumaßnahme
Bei der Hauptstraße in Vockenhausen handelt es sich um eine Landesstraße. Straßenbaulastträger ist also das Land Hessen. Bei der Umgestaltung der Straße sind auch die Interessen der Stadt Eppstein zu einem schöneren Ortsbild eingeflossen. Zur Erlangung des Baurechts wurde ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet.
Nähere Informationen zum Planfeststellungsverfahren gibt das Hessische Verwaltungsverfahrensgesetz (HessVwVfG) in Teil I, Abschnitt 2
Verwaltungsverfahren
Im Zusammenhang mit der Erneuerung der Straße werden auch verschiedene Tiefbauarbeiten durchgeführt. Die Sammelleitungen von Kanal und Wasser werden von den Stadtwerken Eppstein erneuert. Die in der Hauptstraße liegenden Leitungen sind überaltert und können zum Teil das notwendige Volumen nicht mehr ableiten.
Bei dem Projekt Hauptstraße handelt es sich also um zwei verschiedene Teilmaßnahmen: Erneuerung von Wasser- und Kanalleitungen und Straßenbauarbeiten.
Straßenbauarbeiten
Das Planfeststellungsverfahren ist noch nicht zum Abschluss gebracht worden. Die Planungen wurden den Anliegern vorgestellt. In einem Erörterungsverfahren hatten die Betroffenen die Möglichkeit zur Stellungnahme. Im Nachgang wurden die Pläne teilweise überarbeitet, um auf Anregungen und Wünsche aus der Bürgerschaft einzugehen. Das Regierungspräsidium Darmstadt, welches das Verfahren betrieben hat, hat die Sache zur Entscheidung dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zugeleitet.
Wasser- und Kanalbaumaßnahmen
Historisch bedingt, verlaufen in Teilen der Hauptstraße bis zu drei Kanalleitungen. Die städtischen Gremien haben sich nach intensiver Beratung dafür ausgesprochen, dass künftig nur noch jeweils eine Sammelleitung für Wasser und Kanal in der Hauptstraße vorhanden sein soll. Dies stellt die nachhaltigste Variante dar.
Im Vorfeld der Maßnahme wurden die Sammelleitungen begutachtet. Ein Roboter hat das Leitungsnetz im öffentlichen Bereich befahren und Bilder und Videos aufgenommen. Die Grundstücksanschlussleitungen wurden begutachtet, soweit diese im öffentlichen Bereich liegen.
Beweissicherungsverfahren
Ein von der Stadt Eppstein beauftragter Diplom-Ingenieur wird im Vorfeld der Tiefbauarbeiten ein Beweissicherungsverfahren durchführen. Der Bestand wird dabei aufgenommen. Sollten im Verlauf der Bauarbeiten Schäden auftreten, kann anhand der Gutachten der Zustand mit dem vor Beginn der Arbeiten verglichen werden. Die Beweissicherung dient zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten und dem Schutz der von der Maßnahme betroffenen Anwesen. Die Kosten für die Erstellung der einzelnen Gutachten trägt die Stadt Eppstein.
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