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Abholbare Personalausweise und Reisepässe
Personalausweise, die vor dem 5. August 2010 beantragt wurden und Reisepässe, die vor dem 29. Juli 2010 beantragt wurden, liegen im BürgerBüro zur Abholung bereit.
Es ist notwendig, zum Abholen den alten Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen. Der Ausweis bzw. Reisepass kann persönlich oder unter Vorlage einer Vollmacht abgeholt werden.
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