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Dauerbrenner Hundekot
Das Ordnungsamt erhält wieder Beschwerden von Bürgern, dass Gehwege zunehmend durch Hundekot verschmutzt sind.
Deshalb wird an die Hundehalter appelliert, die Hinterlassenschaften Ihrer Vierbeiner umgehend von öffentlichen Wegen zu beseitigen. Dafür sind in jedem Stadtteil Hundestationen aufgestellt. In einem Spender sind Plastiktüten untergebracht, die der Hundehalter zum Aufsammeln der Hinterlassenschaften seines Tiers benutzen soll. Das Paket wandert dann in einen extra dafür vorgesehenen Abfallbehälter.
Grundsätzlich fällt Hundekot unter die Kategorie Abfall. Nach § 7 der städtischen Abfallsatzung sind die Besitzer von Abfällen verpflichtet, die auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anfallenden Abfälle in den bereitgestellten Papierkörben zu entsorgen. Dies gilt insbesondere für Hundekot. Wer Hundekot nicht ordnungsgemäß entsorgt, kann nach § 16 Abfallsatzung mit einem Bußgeld von nicht unerheblicher Höhe belangt werden.
Zur Durchführung eines solchen Ordnungswidrigkeitsverfahrens benötigt das Ordnungsamt eine schriftliche Anzeige mit dem Namen des Hundehalters sowie den Ort und Zeit des Geschehens.
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